Verfahren in Finanzaffäre eingestellt Frühere LSVS-Verantwortliche müssen hunderttausende Euro zahlen

Saarbrücken · In der Finanzaffäre um den Landessportverband (LSVS) sind die Strafverfahren gegen frühere Verantwortliche vorerst abgeschlossen.

In der Finanzaffäre um den Saarländischen Landessportverband (LSVS) sind die Strafverfahren gegen frühere Verantwortliche vorerst abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Freitag einen SR-Bericht, demzufolge elf ehemalige LSVS-Präsidiumsmitglieder und Ex-Hauptgeschäftsführer Paul Hans insgesamt 485 000 Euro an die Staatskasse zahlen – in zwei Raten.

Im Gegenzug stellt die Staatsanwaltschaft ihre Verfahren wegen des Verdachts der Haushaltsuntreue ein. Diese Ermittlungen bildeten seit mehr als zwei Jahren den Kern der Finanzaffäre (wir berichteten).

Mit 100 000 Euro entfällt die höchste der Auflagen auf den früheren LSVS-Präsidenten Klaus Meiser (wir berichteten). Neu ist, dass dessen Vorgänger Gerd Meyer eine Zahlung in Höhe von 40 000 Euro leisten muss. Kurt Bohr und Karl-Heinz Groß, die unter Meyer dem Präsidium angehörten, werden mit 15 000 Euro zur Kasse gebeten. Dem gleichen Betrag stimmte der langjährige Geschäftsführer Paul Hans zu.

Öffentlich bekannt war bereits, dass Ex-LSVS-Vize Franz Josef Schumann, der ehemalige Verbandsfunktionär und SPD-Politiker Eugen Roth sowie Udo Genetsch, der für die Saarländische Sportjugend bis heute dem LSVS-Präsidium angehört, jeweils 50 000 Euro zahlen müssen. Bei den Funktionären Franz Josef Kiefer, Lothar Altmeyer und Karin Nonnweiler belaufen sich die Zahlungen auf jeweils 40 000 Euro, Andrea Pielen-Günther akzeptierte eine Strafzahlung von 30 000 Euro.

Nachdem die strafrechtliche Aufarbeitung der LSVS-Finanzaffäre nun abgeschlossen ist, könnten auf einzelne Funktionäre nun auch Zivilverfahren zukommen. Rechtsanwalt Michael Blank prüft seit geraumer Zeit mögliche Ansprüche. Doch wartet Michael Blank bereits seit Monaten auf Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Die könnte ihm Oberstaatsanwalt Eckhard Uthe jetzt gewähren.

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