Anlieferung ab Samstag Zwei Kommunen und eine Entsorgungsstelle

Friedrichsthal · Die gemeinsame Grüngutsammelstelle von Friedrichsthal und Spiesen-Elversberg wird am Freitag offiziell eröffnet. Die Anlieferung ist dann von Samstag an möglich.

  Grünschnitt aus Privat-Haushalten  wird angenommen.

Grünschnitt aus Privat-Haushalten wird angenommen.

Foto: Thorsten Wolf

Durch die Änderung des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes (SAWG) und des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) wurde die Zuständigkeit für die Verwertung des Grüngutes aus privaten Haushalten von den Kommunen auf den EVS übertragen. Die Zuständigkeit für die Sammlung verbleibt aber bei den Kommunen. Darauf weist die Stadtverwaltung von Friedrichsthal erneut hin.

Im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) haben die Kommunen Spiesen-Elversberg und Friedrichsthal beschlossen, für die Sammlung von Grüngut eine gemeinsame Sammelstelle einzurichten (die SZ berichtete mehrfach).

Nun ist es endlich soweit und die Grüngutsammelstelle, Standort Friedrichsthal, wird am kommenden Samstag, 21. April, in Betrieb genommen. Die Kompostieranlage Spiesen-Elversberg am Ortsausgang Elversberg bleibt daher für die Grüngutanlieferung am nächsten Freitag, 20. April, von 7.30 bis 12 Uhr und von 12.30 bis 17 Uhr geöffnet. Der kommende Freitag ist also dort der letzte Anlieferungstag. Die gemeinsame Grüngutsammelstelle Friedrichsthal/Spiesen-Elversberg ist in den Sommermonaten (März bis Oktober) freitags von 7.30 bis 12 Uhr und von 12.30 bis 17 Uhr sowie samstags von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Die allgemeinen Öffnungszeiten, sowie die Öffnungszeiten im Winter, werden monatlich bekannt gegeben, wie die Stadtpressestelle von Friedrichsthal weiter mitteilt.

Da die Abgabe des Grüngutes nun kostenpflichtig ist, sollte sich jeder Gartenbesitzer mit der Frage beschäftigen, ob er sein Grüngut auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder dieses in der Biotonne entsorgt. Die Biotonne kostet im Jahr 58 Euro pauschal und wird alle 14 Tage geleert. Die Kosten für die Bürger ergeben sich aus den Kosten, die der EVS den beiden Kommunen für den Abtransport und die Verwertung berechnet. Zur Finanzierung der Ausgaben sind die Kommunen gesetzlich verpflichtet, Gebühren von den Einwohnern zu erheben.

Um den Aufwand und die Abwicklung der Grüngutannahme so gering wie möglich zu halten, wird der Erwerb einer Wertkarte zum Vorteilspreis von 20 Euro (tatsächlicher Wert 22 Euro) in den Rathäusern der beiden Kommunen empfohlen. Analog hierzu kann auch eine Wertkarte zum Preis von 10 Euro (Wert 11 Euro) erworben werden. Beim Kauf der Karte muss ein Wohn- bzw. Eigentumsnachweis aus einer der beiden Kommunen auf Verlangen vorgelegt werden. Der Verkauf der Wertkarten läuft bereits seit Anfang dieses Monats in den Rathäusern Spiesen-Elversberg und Friedrichsthal zu den allgemeinen Öffnungszeiten.

Während der Einführungsphase können die Wertkarten bis zum Samstag, 12. Mai, auch auf der Sammelstelle während den Öffnungszeiten erworben werden. Außerdem können - wie bisher auch - Einzelanlieferungen erfolgen, diese können vor Ort auf der Sammelstelle in bar bezahlt werden (Anlieferer werden auf diesem Wege gebeten,  Kleingeld bereitzuhalten) Da die Grüngutsammelstelle nur von Bürgerinnen und Bürgern bzw. Grundstückseigentümern aus Spiesen-Elversberg und Friedrichsthal genutzt werden darf, können stichprobenartig auch Kontrollen über die Herkunft des angelieferten Grünguts durchgeführt werden.

Wer einen Gartenbaubetrieb oder einen Hausmeisterservice mit der Gartenarbeit und der anschließenden Entsorgung beauftragt, muss diesem Betrieb die Herkunft des Grüngutes aus einem privaten Haushalt der beiden Kommunen bescheinigen. Angenommen wird den gesetzlichen Vorgaben folgend Grüngut aus privaten Haushalten. Dazu zählen: Baum-, Hecken- und Grünschnitt, Laub, Gras, Äste, Strauchwerk und vergleichbare Materialien.

Nicht angeliefert werden dürfen: Küchenabfälle und Speisereste, Äste über 15 cm Durchmesser oder über zwei Meter Länge, Wurzelstöcke, Altholz, Stall- und Kleintiermist, Grüngut, das gesundheitsschädlich ist oder dessen schadlose und ordnungsgemäße Verwertung nicht sichergestellt werden kann, wie zum Beispiel bei Schädlingsbefall (etwa Buchsbaumzünsler) oder manchen invasiven Arten (zum Beispiel Riesen-Bärenklau, Herkulesstaude), Ambrosia (beifußblättriges Traubenkraut), Grüngut, das Störstoffe enthält oder mit Schadstoffen belastet ist, Erdreich, Oberbodenabtrag oder Grasnarben sowie Grüngut aus der Land- und Forstwirtschaft sowie aus Gärtnereien und sonstigem gewerblichen Gartenbau. Diese Anlieferungsbeschränkungen dienen unter anderem dazu, dass die Verwertung, für die der EVS verantwortlich ist, sichergestellt werden kann, so die Stadtpressestelle.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der beiden Kommunen unter Tel. (06821) 791113 und (06897) 8568303 bzw. (06897) 8568302 zur Verfügung. Auf den Internetseiten der beiden Kommunen findet man auch die ausführliche Benutzungs- und Entgeltordnung, die die beiden Gemeinde-/Stadträte im März 2018 beschlossen haben.

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