Zur Sicherheit an die Leine

Friedrichsthal · Nicht jeder Hund ist Menschen oder anderen Tieren gegenüber freundlich gesonnen. Um Angriffe von Vierbeinern zu vermeiden, gelten klare Vorschriften. Ganz unterbinden lassen sich Zwischenfälle mit aggressiven Vierbeinern aber nicht.

 Damit sich solche Szenen nicht in unserer Region ereignen, gelten in den Kommunen im Sulzbach-/Fischbachtal klare Regeln zum Führen von Hunden in der Öffentlichkeit. Archivfoto: dpa

Damit sich solche Szenen nicht in unserer Region ereignen, gelten in den Kommunen im Sulzbach-/Fischbachtal klare Regeln zum Führen von Hunden in der Öffentlichkeit. Archivfoto: dpa

Der Moment, in dem ein Hundebesitzer "Der macht nix" ruft, ist für viele Menschen mit aufkeimender Panik verbunden - genau wie beim Klischee-abrundenden Zusatz: "Der will nur spielen". Es gibt nun einmal Menschen, die Angst vor ihrem angeblich besten Freund haben. Dann ist es egal, wie klein, süß oder schwach die Vierbeiner daherkommen. Seinen Hund auch ohne die vorausgegangene Bitte eines Passanten anzuleinen, ist nicht nur anständig, sondern vielerorts auch Pflicht.

"Die Anleinpflicht gilt in Friedrichsthal auf allen öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen. Die Polizeiverordnung sieht einen Bußgeldrahmen bis maximal 5112,92 Euro vor. Die Kontrollen erfolgen durch "Bestreifung des Ordnungsamtes", heißt es auf SZ-Nachfrage von der Stadtverwaltung. Die stellvertretende Fachbereichsleiterin Vanessa Bock teilt weiter mit: "Anrufen aus der Bevölkerung über freilaufende Hunde wird, soweit möglich, nachgegangen." Attacken von Hunden gegen andere Tiere oder gar Menschen würden gemäß der geltenden Polizeiverordnung verfolgt. Durchschnittlich kommt es in Friedrichsthal zu ein bis zwei solcher Fälle pro Jahr.
"Nicht ohne Aufsicht"

In Quierschied dürfen Hunde "nicht ohne Aufsicht frei herumlaufen." In öffentlichen Anlagen sind sie an der Leine zu führen. Ausgenommen sind nur ausdrücklich ausgewiesene Flächen. Im übrigen Gemeindegebiet seien Hunde an der Leine zu führen, "wenn nicht die jederzeitige Einwirkungsmöglichkeit der Hundeführer gewährleistet ist oder im Einzelfall ein Leinenzwang angeordnet wurde", erklärt Fachbereichsleiterin Mirka Preiser und ergänzt: "Die Mitnahme von Tieren auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, Sportanlagen, Schulhöfe, vorschulische Einrichtungen, Friedhöfe sowie in eigens ausgeschilderte Bereiche ist verboten." Ausnahmen sind Dienst-, Blinden-, Therapie- und Assistenzhunde. Auch hier werden bei Zuwiderhandlung Bußgelder fällig. Während der Brut- und Setzzeit gelten weitergehende Regelungen, die man im Jagdgesetz finde. "Bei gefährlichen Hunden können auch weitere Anordnungen getroffen werden", sagt Preiser. Rückfragen und Anzeigen aus der Bevölkerung gebe es immer wieder. Die Gemeinde kontrolliert die Einhaltung der Regeln und Gesetze in unregelmäßigen Abständen selbst.

In Sulzbach dürfen Hunde ebenfalls nicht ohne Aufsicht frei herumlaufen. Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen sind sie in der Regel an einer "höchstens zwei Meter langen Leine zu führen." Bei Verstoß droht den Besitzern eine Geldbuße in Höhe von 200 Euro. "Eine Kontrolle erfolgt durch den kommunalen Ordnungsdienst im Rahmen der Kontrollgänge durch öffentliche Anlagen und Plätze", erklärt Alesja Hirsch vom zuständigen Fachbereich der Stadt Sulzbach. Derzeit gebe es ein "geringes Beschwerdeaufkommen über freilaufende Hunde in Waldrandnähe." Im letzten Jahr wurde eine Anzeige wegen eines Beißvorfalls erstattet, bei dem ein Hund auf öffentlicher Straße von einem anderen Hund gebissen wurde. Beide Hunde waren allerdings angeleint und gehörten nicht zu einer "gefährlichen Rasse".

Dass es im Sulzbachtal nach Angaben der Kommunen eher selten zu solchen Vorfällen kommt, kann an den Regeln und Gesetzen der Kommunen liegen. Oder an Anständigkeit und Rücksicht, die Hundebesitzer ihresgleichen und ihren ängstlichen Mitmenschen entgegenbringen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort