Wirtin kämpft um ihre Existenz

Friedrichsthal. Als vor einigen Tagen das Bundesverfassungsgericht das Rauchverbot lockerte, da freute sich Carmen Kämpf, die Inhaberin der Gaststätte Zum Bobby in Friedrichsthal

 Stefanie Weber (links) und ihre Chefin Carmen Kämpf, die Inhaberin der Gaststätte Zum Bobby in Friedrichsthal. Foto: SZ

Stefanie Weber (links) und ihre Chefin Carmen Kämpf, die Inhaberin der Gaststätte Zum Bobby in Friedrichsthal. Foto: SZ

Friedrichsthal. Als vor einigen Tagen das Bundesverfassungsgericht das Rauchverbot lockerte, da freute sich Carmen Kämpf, die Inhaberin der Gaststätte Zum Bobby in Friedrichsthal. Für eine Übergangszeit bis Ende 2009 darf nach Maßgabe der Verfassungshüter in so genannten Einraumkneipen, deren Fläche kleiner als 75 Quadratmeter ist, die keine Speisen anbieten und Personen unter 18 Jahren den Zutritt verwehren, wieder geraucht werden. Und als die Wirtin das auch noch einen Tag später in einem großen deutschen Boulevardblatt las, machte sie ein paar Tage später ihre Kneipe wieder morgens um 10 Uhr auf, ließ auch den Ruhetag wegfallen und meldete gleich wieder zwei Bedienungen bei ihrem Steuerberater an: "Ich habe gejubelt und war total happy."Das Leben hatte für die Wirtin wieder einen Sinn. Seit Juni musste sie ihre Raucherkneipe alleine machen. Drei Bedienstete hatte sie entlassen müssen. Sie reduzierte die Öffnungszeiten ihres Lokals drastisch: Statt jeden Tag um 10 Uhr, machte sie seit 1. Juni erst um 16 Uhr auf, führte den Montag als Ruhetag ein. Carmen Kämpf ist alleinstehend, betreibt die Kneipe alleine. Sie ist ihre Existenz. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes, da sah sie wieder Licht am Ende des Tunnels. Doch Kämpf hatte sich zu früh gefreut. Bereits am ersten Tag, nach dem sie länger offen und eine Bedienung im Lokal hatte, stand das Friedrichsthaler Ordnungsamt auf der Matte. Ein anderer Wirt, so vermutet Kämpf, hatte sie angeschwärzt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gelte nicht für das Saarland, sagten die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes der verdutzten Wirtin. Die saarländische Lösung bestehe weiter, wurde ihr erklärt. Und die besagt nun mal: In so genannten inhaber-geführten Kneipen darf nur geraucht werden, wenn der Inhaber selbst hinter dem Tresen steht. "Für mich ist da wieder eine Welt zusammengebrochen", sagt Carmen Kämpf. Vor allem, weil es für sie völlig unverständlich ist, dass sich das Saarland nicht an das Urteil des höchsten deutschen Verfassungsgerichtes halten muss.Die Kneipe ist ihr LebenDie Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtes, ob es die Regelung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes anpasst, fällt am 18. September. "So lange müssen wir die saarländische Regelung umsetzen", erklärt Robert Immesberger von der Friedrichsthaler Stadtverwaltung. Dort ist er als Fachbereichsleiter Soziale Dienste auch für das Ordnungsamt zuständig. Für Carmen Kämpf bedeutet das, dass sie bis dahin die Kneipe wieder alleine machen muss und keine Bediensteten einstellen darf. Trotzdem macht sie ihre Gaststätte weiter jeden Tag ab 10 Uhr auf, außer Montag. Lange könne sie das aber nicht aushalten, prophezeit Carmen Kämpf. Und wenn sie wieder erst nachmittags öffne, dann sei sie in zwei, drei Monaten pleite. Daran aber will die Wirtin nicht denken. Die Kneipe ist schließlich ihr Leben. Sie hofft nun auf die Einsicht der saarländischen Verfassungsrichter.

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