Aus dem Stadtrat Versetzung von Ortstafeln bringt mehr Sicherheit

Friedrichsthal · Von Thomas Feilen

Mit zwei Anordnungen zum Straßenverkehr hat der Stadtrat für mehr Ruhe und mehr Sicherheit auf den Straßen von Friedrichsthal gesorgt. Auf Antrag der Verwaltung und nach einer Empfehlung des Bau -und Umweltausschusses hat der Rat zugestimmt, zwei Ortsschilder zu versetzen.

Zum einen geht es um die Ortstafel in der Spieser Straße am Fußgängerüberweg. Dieser befindet sich wegen des bisherigen Standortes der Ortstafeln außerhalb der geschlossenen Ortschaft (die SZ berichtete). Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist dies unzulässig. Ein Entfernen des Überwegs war für die Stadt aber keine Option. Allerdings beginnt nach Meinung der Verwaltung die geschlossene Bebauung bereits nach der Einmündung Friedenstraße  und zwar wegen der Bebauung in der Warken-Eckstein-Straße. Dieser Meinung schloss sich der zuständige Regionalverband an, wie in der jüngsten Stadtratssitzung mitgeteilt wurde. Durch die nun beschlossene Versetzung der Ortstafel befindet sich der Fußgängerüberweg dann „straßenverkehrsrechtlich“ innerhalb der geschlossenen Ortschaft und werde erhalten bleiben.

Die Sitution im Dietrichsfeld lässt sich damit annähernd vergleichen. Bereits Anfang November bekam die Stadtverwaltung eine Unterschriftensammlung von dortigen Anwohner. Sie fordern darin, die Geschwindigkeit in der Redener Straße vom Ortsausgang Bildstocks bis zur Einfahrt Fichtenstraße auf 50 km/h zu beschränken. Der zuständige Regionalverband hatte in diesem Falle die Zustimmung verweigert.

Auch in diesem Fall konnte eine Lösung durch Versetzung der Ortstafel (zurzeit in Höhe der Brotstraße) erreicht werden. Nach Meinung der Stadtverwaltung und des Rates  beginnt die geschlossene Bauweise aber bereits in Höhe der Tannenstraße. Somit gelte dann ab dort die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die zuständigen Stellen stimmten zu. Somit können beides Mal die Ortstafeln versetzt werden, was rund 2000 Euro kostet, hieß es im Rat weiter. Selbstredend gehen Räum- und Streupflicht sowie Unterhaltung damit auch auf die Stadt über.

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