Stadt Friedrichsthal sucht einen Schiedsmann

Friedrichsthal · (red) Die Amtszeit des Schiedsmannes für den Schiedsbezirk Friedrichsthal/Bildstock/Maybach endet mit Ablauf des 30. Juli.

Die Stadt Friedrichsthal sucht daher eine Schiedsperson (Schiedsmann/Schiedsfrau) für den Schiedsbezirk Friedrichsthal/Bildstock/Maybach. Schiedsleute sind zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten zu bestellen. Sie führen das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, bei Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht und bei Streitfällen wegen Beleidigung oder Ehrverletzung durch, wie die Verwaltung mitteilt.

Schiedsleute sind ehrenamtlich tätig. Sie erheben für ihre Tätigkeit Kosten (Gebühren und Auslagen), die zum größten Teil ihnen zufließen. Die Sachkosten des Amtes der Schiedsleute (Miete für Amtszimmer, Ausbildungskosten, Reisekosten, Beschaffung von Büchern, Formularen oder Ähnliches) trägt die Stadt Friedrichsthal. Für die Schlichtungstätigkeit dürfen Schiedsleuten, mit Ausnahme von Aufsichtsmaßnahmen durch die Landesjustizverwaltung, keine Weisungen erteilt werden. Sie handeln vollkommen selbstständig.

Für eine Bewerbung müssen nachstehend aufgeführte Kriterien vorliegen: Er/sie muss die Befähigung zur Bekleidung öffentliche Ämter besitzen. Er/sie darf nicht entmündigt sein, nicht unter Pflegschaft oder vorläufiger Vormundschaft stehen. Er/sie muss der 25. Lebensjahr vollendet haben. Er/sie soll im Schiedsbezirk wohnen. Die Wahl erfolgt für 5 Jahre. Staatliche Beamte/Beamtinnen und besoldete Beamte/Beamtinnen der kommunalen Verwaltung bedürfen zur Übernahme des Schiedsamtes der Genehmigung ihrer zunächst vorgesetzten Dienststellen. Bewerbungen sind bis spätestens 26. Mai an die Stadtverwaltung Friedrichsthal, Fachbereich III, Schmidtbornstraße 12 a, 66299 Friedrichsthal, zu richten. Der Amtsinhaber wird sich zur Wiederwahl stellen.

Die Wahl des Schiedsmannes/der Schiedsfrau erfolgt durch den Stadtrat, wie die Verwaltung offiziell mitteilt.

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