Ohne Hausnummer kann es im Ernstfall gefährlich werden

Friedrichsthal · Das Baugesetzbuch (Paragraf 126 Absatz 3) schreibt vor, dass der Eigentümer sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen hat. Darauf weist die Stadt Friedrichsthal hin. Alle wohnlich oder gewerblich genutzten oder nutzbaren Grundstücke erhalten eine Hausnummer. Diese Nummern müssen einwandfrei lesbar sowie zur Straße hin neben oder über dem Gebäudeeingang befestigt sein. Sie sind zusätzlich an der zur Straße gelegenen Gebäudewand oder Einfriedung des Grundstückes anzubringen, wenn der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite liegt. Die Hausnummer ist unmittelbar am Eingang zum Grundstück anzubringen, wenn sie an der Gebäudewand vom Gehweg aus nicht deutlich zu erkennen ist.

Jeder Grundstückseigentümer, so die Stadtverwaltung, sollte das Anbringen der Hausnummer nicht nur als eine lästige Pflicht ansehen, sondern bedenken, dass die Arbeit der Polizei , Feuerwehr und Rettungsdienste ohne angebrachte Hausnummern sehr beeinträchtigt wird.

Gefährlich oder sogar lebensbedrohend wird es, wenn sich die Rettungskräfte im Notfall nur schlecht beziehungsweise mit Zeitverzögerung orientieren können, weil Hausnummernschilder nicht erkennbar sind oder ganz fehlen. Die Stadtverwaltung Friedrichsthal bittet daher alle Eigentümer von Grundstücken im eigenen Interesse zu überprüfen, ob ihre Hausnummer gut lesbar und sichtbar angebracht ist.

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