Die weiße Pracht Klare Regeln für den Streudienst

Friedrichsthal · Vor Beginn der Winterdienstsaison möchte die Stadt Friedrichsthal die Gelegenheit nutzen, die Bürger über die wesentlichen Punkte zu informieren, die bei Schnee- und Eisglätte zu beachten sind.

Bei Schnee- und Eisglätte werden die Straßen mit überörtlicher Bedeutung vom Baubetriebshof der Stadt Friedrichsthal vorrangig geräumt und mit abstumpfenden Mitteln gestreut, wie die Pressestelle mitteilt.

 Falls erforderlich werde dies mehrmals täglich gemacht. Die Straßen, die dem innerörtlichen Verkehr dienen, sowie die Wohnstraßen werden im Anschluss daran geräumt und mit abstumpfenden Mitteln gestreut. Je nach Dringlichkeit, und wenn die Witterungsverhältnisse dies erfordern, wird auch das mehrmals täglich gemacht.  Bei Schneefall sind die Gehwege in einer Breite von mindestens 1 Meter (soweit die Örtlichkeit dieses zulässt) an Werktagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr von Schnee- und Eisglätte freizuhalten. An Sonn- und Feiertagen besteht die Räum- und Streupflicht von 9 Uhr bis 20 Uhr. Schnee und Eis sollen auf keinen Fall auf der Straße abgelagert werden.

Die Räum- und Streupflicht obliegt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Die Pflicht besteht auch für die Eigentümer unbebauter Grundstücke. Hydranten der städtischen Wasserversorgung dürfen bei der Ablagerung nicht mit Schnee und Eis überdeckt werden. Die Einflussöffnungen der Straßenentwässerung sind freizuhalten. Von den Grundstücken dürfen Eis und Schnee nicht auf den Gehwegen und Fahrbahnen entsorgt werden. Bei Schnee- und Eisglätte sind die Gehwege aufgeführt mit abstumpfenden oder auftauenden Mitteln zu streuen. Das ist zu wiederholen, soweit durch Schneefall oder Glättebildung die Wirkung der abstumpfenden Mittel aufgehoben wird, so die Angaben weiter.

Ätzende Stoffe dürfen zum Abtauen nicht benutzt werden. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut werden. Auch Salz enthaltender Schnee darf auf diesen nicht abgelagert werden. Der Inhalt der von der Stadt aufgestellten Streubehälter ist ausschließlich für die Streuung auf städtischen Flächen vorgesehen. Die Bürgerinnen und Bürger werden um Verständnis dafür gebeten, dass bei extremen Witterungsbedingungen auch die Streufahrzeuge Probleme haben können, jeden Bereich anzufahren. Beim Räumen des Schnees wird es sicherlich vorkommen, dass der Schneepflug Schneemassen in den Randbereich der Bürgersteige und Einfahrten befördert. Auch hier wird um Verständnis dafür gebeten, dass bei 45 Kilometern Straßenlänge, für deren Räumung bzw. Streuung die Stadt verantwortlich ist, an problematischen Stellen eine Räumung von Hand nicht erfolgen kann. Weiterhin wird erneut darauf hingewiesen, dass eine ordnungsgemäße Räumung der Straßenflächen aufgrund seitlich parkender Fahrzeuge nicht immer gewährleistet werden kann. Daher wird dringend darum gebeten, die Fahrzeuge bei winterlichen Verhältnissen auf Privatgrundstücken oder öffentlichen Parkplätzen abzustellen.

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