Grundsteuerbescheid wird nur bei Änderungen verschickt

Friedrichsthal · Die Stadtverwaltung versendet gegenwärtig die Grundsteuerbescheide - allerdings nur an jene Bürger, bei deren Grundstücken im zurückliegenden Jahr Änderungen aufgetreten sind, wie die Stadt-Pressestelle meldet.Bei allen Grundeigentümern, bei denen keine Veränderungen erfolgten, gilt der Bescheid des Vorjahres weiter.

Insofern bittet die Verwaltung darum, die Zahlungstermine zu berücksichtigen und nicht darauf zu warten, dass ein eigener Bescheid für 2015 zugestellt wird. Die Höhe der Rate ist aus dem letzten Grundsteuerbescheid ersichtlich. Da es sich dabei um einen Mehrjahresbescheid handelt, gilt der Bescheid auch für künftige Jahre, solange sich keine Änderungen (Neubewertung, Verkauf, Hebesatzänderung) ergeben.

Zur Vermeidung von Mahnungen mit Säumniszuschlägen und Mahngebühren werden die Steuerzahler in ihrem eigenen Interesse gebeten, die entsprechenden Termine unbedingt einzuhalten und die Überweisung rechtzeitig vorzunehmen.

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