Einige Gräber auf Friedrichsthaler Friedhöfen werden eingeebnet

Friedrichsthal · Die Ruhefrist der Gräber auf den Friedhöfen in der Stadt beträgt 20 Jahre. Aus diesem Grunde werden auf den Friedhöfen in Friedrichsthal und Bildstock die Reihengräber der Verstorbenen aus den Jahren 1994 und 1995 zur Abräumung und Einebnung aufgerufen. Gleichzeitig befinden sich auf den beiden Friedhöfen Familiengräber, deren Grabnutzungsrecht bereits seit mehreren Jahren abgelaufen ist. Die Grabstellen wurden vor Ort mit grünen Aufklebern oder Hinweisschildern markiert. Das meldete jetzt die Stadtverwaltung.

Die Auflistung der anstehenden Einebnungen für die Familiengräber ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Weitere Grabstätten werden in einer gesonderten Bekanntmachung aufgerufen. Sämtliche Einebnungen gemäß der offiziellen Bekanntmachung werden nach dem 1. Februar 2017 ausgeführt.

Dadurch erhalten die Sorgeberechtigten und Angehörigen die Gelegenheit, die Gräber noch einmal für die stillen Gedenktage im November und für die Weihnachtszeit herzurichten, haben aber auch gleichzeitig ausreichend Gelegenheit, mit der Friedhofsverwaltung über die mögliche Verwendung der Grabmale und evtl. vorhandener Grabeinfassungen in Kontakt zu treten. Die Entfernung von Grabmalen kann nur nach Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung erfolgen.

Die sonstigen Grabausstattungen sollen bis zum 3. Februar abgeräumt werden, ansonsten werden Grabmale, mögliche Grabeinfassungen und Grabausstattungen von der Friedhofsverwaltung abgeräumt und entsorgt. Entschädigungen werden nicht geleistet, so die Verwaltung.

Schriftliche Einzelunterrichtungen erfolgen nicht, die Unterrichtung erfolge aufgrund der Bekanntmachung und durch Aushänge auf den Friedhöfen.

Nähere Auskünfte beim Standesamt der Stadt Friedrichsthal , Ansprechpartnerin Frau Berger, Tel. (0 68 97) 8568-203, oder beim Fachbereich Bauen und Umwelt, Ansprechpartnerin Frau Kania, Tel. (0 68 97) 8568-303.

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