Das Wichtigste zuerst

Friedrichsthal · Rechtzeitig vor dem für die kommende Woche vorhergesagten Wintereinbruch informiert die Stadt Friedrichsthal die Bürger über die wesentlichen Punkte, die bei Schnee- und Eisglätte wichtig bzw. zu beachten sind.

Wie die Stadtpressestelle mitteilt, werden bei Schnee- und Eisglätte von der Stadt zunächst die Straßen mit überörtlicher Bedeutung geräumt und gestreut. Erforderlichenfalls wird dies mehrmals täglich gemacht. Die Straßen, die dem innerörtlichen Verkehr dienen, sowie die Wohnstraßen werden im Anschluss daran geräumt und gestreut. Je nach Dringlichkeit und wenn die Witterungsverhältnisse es erfordern, wird dies mehrmals täglich wiederholt.

Bei Schneefall sind die Gehwege in einer Breite von etwa 1 Meter werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr sowie sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr von Schnee- und Eisglätte freizuhalten. Die Räum- und Streupflicht obliegt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Hydranten der städtischen Wasserversorgung dürfen bei der Ablagerung nicht mit Schnee und Eis überdeckt werden. Die Einflussöffnungen der Straßenentwässerung sind freizuhalten. Von den Grundstücken dürfen Eis und Schnee nicht auf den Gehwegen und Fahrbahnen abgelagert werden.

Bei Schnee- und Eisglätte sind die Gehwege zu streuen. Die Streuung ist zu wiederholen, soweit durch nachfolgenden Schneefall oder Glättebildung die Wirkung der eingesetzten Mittel aufgehoben wird. Ätzende Stoffe dürfen zum Abtauen nicht benutzt werden. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut werden. Salz enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.

Der Inhalt der von der Stadt aufgestellten Streubehälter ist ausschließlich für das Streuen auf städtischen Flächen vorgesehen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden um Verständnis gebeten, dass bei extremen Witterungsbedingungen auch die Streufahrzeuge Probleme haben, jeden Bereich anzufahren. Beim Räumen des Schnees kommt es oftmals zur Verärgerung, wenn der Schneepflug Schneemassen in den Randbereich der Bürgersteige und Einfahrten schiebt. Auch hier wird um Verständnis dafür gebeten, dass bei 45 Kilometern Straßenlänge in der Stadt auch an problematischen Stellen eine Räumung von Hand nicht erfolgen kann.

Weiterhin wird erneut darauf hingewiesen, dass eine ordnungsgemäße Räumung der Straßenflächen durch seitlich parkende Fahrzeuge behindert werden kann. Daher wird dringend gebeten, die Fahrzeuge bei Winterwetter auf Privatgrundstücken oder öffentlichen Parkplätzen abzustellen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort