Ohne Hausnummer kann es im Ernstfall gefährlich werden
Ohne Hausnummer kann es im Ernstfall gefährlich werden
Das Baugesetzbuch (Paragraf 126 Absatz 3) schreibt vor, dass der Eigentümer sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen hat. Darauf weist die Stadt Friedrichsthal hin. Alle wohnlich oder gewerblich genutzten oder