Arbeiten an und um Gräber nur mit behördlicher Genehmigung
Arbeiten an und um Gräber nur mit behördlicher Genehmigung
In den vergangenen Monaten musste vermehrt festgestellt werden, dass Grabstätten auf den Friedhöfen in Bildstock und Friedrichsthal ohne die erforderliche Genehmigung mit Einfassungen, Randsteinen, Trittplatten oder einfachem Stein- beziehungsweise