Berufsfeuerwehr Feuerwehrstreit nimmt eine neue Wendung

Saarbrücken · Ein Gewerkschafter und Kritiker des Berufsfeuerwehrchefs sollte entsprechende Mails an die SZ zeigen. Die Stadtverwaltung spricht von einer Bitte und bestreitet eine Anweisung an den Beamten.

 Berufsfeuerwehrmann Detlef Schütz sieht sich unter Druck gesetzt.

Berufsfeuerwehrmann Detlef Schütz sieht sich unter Druck gesetzt.

Foto: Claus Kiefer, Bildjournalist/Claus Kiefer

Die personellen Querelen bei der Saarbrücker Berufsfeuerwehr: Sie erreichen nun auch die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft. So zumindest sieht es deren Saar-Chef Detlef Schütz – und fühlt sich von der Stadt Saarbrücken massiv unter Druck gesetzt. Dabei erhebt der 48-Jährige, selbst Mitglied der einzigen Berufswehr im Saarland, schwere Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung. Er hat deswegen sogar einen Anwalt eingeschaltet, der ihn rechtlich in dieser Angelegenheit vertritt.

Worum geht es? „Ich sollte den E-Mail-Schriftverkehr zwischen der Saarbrücker Zeitung und mir offenlegen“, berichtet er. Gewerkschafter Schütz bezieht sich dabei auf seine Pressemitteilung und die weitere Korrespondenz zwischen Journalisten und ihm. Es ging in der Veröffentlichung um die angespannte Situation bei der Berufsfeuerwehr. In der Pressemitteilung vom 19. Juli hatte er seinen Feuerwehr-Vorgesetzten Josef Schun attackiert und ihm unter anderem seine Führungskompetenz abgesprochen. Im weiterführenden Interview stellte Schütz zudem die ständige Einsatzbereitschaft seiner Truppe in Frage. Am 20. Juli berichtete die SZ in ihrem Saarbrücker Lokalteil. Darüber sollte er während eines Personalgesprächs mit der stellvertretenden Chefin des Personal- und Organisationsamtes Rede und Antwort stehen, berichtet Schütz. Bei dem Termin vom 28. Juli handelte es sich um eine „dienstliche Weisung“, wie es in der Ladung an ihn heißt, die der Redaktion vorliegt.

Wegen dieses mutmaßlichen Begehrens seitens der städtischen Personalverwaltung schaltete Schütz den Saarbrücker Rechtsanwalt Frank Schubert ein. Dessen schriftliche Reaktion an den Dienstherrn ließ nicht lange auf sich warten. Darin heißt es: „Wie unser Mandant mitteilt, ist er von Ihnen aufgefordert worden, bis Mittwoch, 2.8.2017, seine gesamte E-Mail-Korrespondenz mit der Presse vorzulegen. Der Mandant weist dieses Ansinnen mit Entschiedenheit zurück.“ Im Übrigen gebe es dafür auch „keine Rechtsgrundlage“. So kurz und knapp im Brief, datiert auf den 31. Juli.

Die Stadt ihrerseits dementierte,  ebenso rasch am 2. August, dass es sich um eine dienstliche Weisung gehandelt habe, die Papiere herauszurücken. Wie Stadtpressesprecher Thomas Blug erklärt, sei Detlef Schütz lediglich gebeten worden, „den in Rede stehenden E-Mail-Verkehr an den zuständigen Personalreferenten zu übersenden“. Nur die Frist 2. August bestätigt er. Und: Der Gewerkschaftsvorsitzende, gleichzeitig im Dienstverhältnis der Stadt, habe dies während des Personalgesprächs zugesichert. Das Gesprächsprotokoll, von beiden Seiten unterzeichnet, bestätige dies. Blug nachdrücklich: „Es handelte sich nicht um eine dienstliche Weisung, sondern um eine Bitte.“

Doch was wollte die Verwaltung beziehungsweise das städtische Personalamt überhaupt mit dem Verlauf des Pressekontakts Schütz’ als Vertreter der Deutchen Feuerwehr-Gewerkschaft? Ging es etwa um als brisant eingestufte und deswegen womöglich unbequeme öffentliche Aussagen zum Feuerwehrchef? Nicht ganz von der Hand zu weisen. Denn: Damit sollte geklärt werden, „ob Detlef Schütz seine Dienstpflicht als städtischer Beamter verletzt hat“, teilt Pressesprecher Blug mit, ohne auf Details einzugehen. Diese Unterlagen einsehen zu wollen, habe die Vize-Amtsleiterin und Juristin selbst entschieden. Eine Weisung dazu aus der Rathausspitze habe es nicht gegeben, sagt Blug.

Der Termin zu diesem Personagespräch war nach längerer Krankheit anberaumt worden. Schütz, stellvertretender Wachabteilungsführer, hatte sich vor rund einem Jahr einer Hüft-Operation unterzogen und fiel seitdem aus. Vordringlich ging es bei dem Treffen darum, ihn wieder einzugliedern. Außerdem sollte ein Amtsarzt seinen Genesungsfortschritt kontrollieren.

Schütz hatte sich also im Krankenstand als Gewerkschafter zur seit Jahren angespannten Lage bei der Berufsfeuerwehr geäußert. Nur darin sieht auch Horst Zeiler kein Vergehen. Der Rechtsanwalt, der für die Saarbrücker Kanzlei Schubert arbeitet, vertritt ebenfalls die Interessen des Gewerkschafters. Zeiler wörtlich: „Natürlich kann sich Herr Schütz äußern, auch als Beamter.“ Aber in diesem Fall habe er es ausdrücklich als Gewerkschaftsvertreter getan. Damit sei ihm erst recht nichts vorzuwerfen.

Nichtsdestotrotz scheinen die Nerven blankzuliegen, schwelt der Streit innerhalb der städtischen Truppe schon seit mindestens 2014. Seitdem sind mehrere Vermittlungsverfahren zwischen großen Teilen der Belegschaft und Leitung gescheitert. Jetzt soll ein Beirat binnen eines Jahres verloren gegangenes Vertrauen wiederherstellen.

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