Verwaltungsgericht Feuerwehrchef Schun mit Erfolg gegen Personalrat

Saarbrücken/Saarlouis · Der Chef der Saarbrücker Berufsfeuerwehr, Josef Schun, hat erneut einen Prozess gegen die Landeshauptstadt gewonnen. Anfang des Monats hatte das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis zum wiederholten Mal entschieden, dass die Stadt Schun wieder auf seinen Posten als Feuerwehrchef setzen muss.

 Josef Schun, Chef der Berufsfeuerwehr in Saarbrücken

Josef Schun, Chef der Berufsfeuerwehr in Saarbrücken

Foto: BeckerBredel

Die scheidende Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) hatte Schun nach Streitigkeiten innerhalb der Wehr als Brandschutzbeauftragten ins Baudezernat versetzt. Das sei „rechtwidrig“ gewesen, entschied das Gericht.
Nun hat das Verwaltungsgericht des Saarlands Schun auch im Streit mit dem Personalrat der Landeshaupstadt Recht gegeben. Der Personalratschef Bernd Schumann hatte Schun in öffentlichen Stellungnahmen für den „gestörten Betriebsfrieden“ innerhalb der Berufsfeuerwehr verantwortlich gemacht (die SZ berichtete). Das Führungs- und persönliche Verhalten Schuns habe seit 2009 zu „einer Konfliktsituation, die sich dramatisch entwickelt hat“, geführt. Die in der Pressemitteilung des Personalrats veröffentlichten Aussagen seien geeignet, das berufliche Ansehen von Schun „in einer nicht mehr gut zu machenden Weise in der Öffentlichkeit herabzusetzen“, sagt das Verwaltungsgericht. Schumann darf das nicht wiederholen.

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