Politiker heftig beleidigt Üble Schmierereien auf FDP-Wahlplakaten im Saarland – Staatsschutz ermittelt

Saarbrücken · Der Polizeiliche Staatsschutz ermittelt: Auf FDP-Wahlplakaten im Saarpfalz-Kreis und im Bliesgau wurden liberale Politiker verunglimpft und beleidigt.

 FDP-Plakate wie dieses hängen im ganzen Saarland. Doch nicht überall bleiben sie heil.

FDP-Plakate wie dieses hängen im ganzen Saarland. Doch nicht überall bleiben sie heil.

Foto: Ruppenthal

Im Saar-Pfalzkreis und im Bliesgau gab es in den vergangenen Wochen eine Serie an Beschädigungen von Wahlplakaten. Diese reichten von Farbverschmierungen bis zu persönlichen Beleidigungen mit teilweise rechtsradikalem Hintergrund. Auch der Regionalverband Saarbrücken war von den „Beschädigungen an Werbematerialien politischer Parteien“, wie es von Polizeiseite offiziell heißt, betroffen.

In Ensheim wurden zwei Plakate der FDP mit den Landtagskandidaten Roland König und Helmut Isringhaus beschädigt. Bei Roland König wurde das Wort Kinderhändler auf das Plakat gesprüht, und ihm wurde ein Schnurrbart aufgesprüht, der wohl einen Vergleich zu Adolf Hitler herstellen soll. Bei Helmut Isringhaus wurde das Wort Ritualmord aufgesprüht.

 Der Landtagskandidat Helmut Isringhaus.

Der Landtagskandidat Helmut Isringhaus.

Foto: FDP/BeckerBredel

„Diese Beschädigungen trafen im Saarpfalzkreis so ziemlich alle Parteien. Es ist von organisierten Beschädigungen auszugehen, da die Wörter überall mit Schablonen aufgesprüht wurden“, sagt Roland König. Die FDP habe die Wahlplakate mit den Beschädigungen direkt nach Entdeckung abgehängt und neue aufgehängt. Nach Aussage der FDP kostet ein Plakat etwa 60 Euro. „Es handelt sich hier nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um Sachbeschädigung und schwere Beleidigung. Wir haben Anzeige erstattet und die beschädigten Plakate in unserer Landesgeschäftsstelle für eventuelle Farbstoffanalysen gelagert“, berichtet Roland König.

 Der Landtagskandidat Roland König.

Der Landtagskandidat Roland König.

Foto: Schaefer

Wie die Polizei mitteilte, werden Beschädigungen an Werbematerialien politischer Parteien, die im Zusammenhang mit Wahlen im Saarland durch die Polizei selbst festgestellt oder der Polizei angezeigt werden, zentral bei der Abteilung LPP 23 Polizeilicher Staatsschutz bearbeitet. Nach einer ersten Einordnung des Sachverhalts werden Ermittlungen geführt, orientiert am Einzelfall, um Tatverdächtige und deren Motivation zu ermitteln. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Akten der Staatsanwaltschaft Saarbrücken zur Prüfung vorgelegt. „Generell können Tathandlungen, ausgeführt an Werbematerialien politischer Parteien, unterschiedliche Straftatbestände nach dem Strafgesetzbuch (StGB) erfüllen. Beispielhaft zu nennen sind hier: Sachbeschädigungen (§ 303 StGB), Beleidigungen (§ 185 StGB), „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“ (§ 188 StGB), Bedrohungen (§ 241 StGB), Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB), Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) oder „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ (§ 86a StGB)“, so die Erklärung der Pressestelle des Landespolizeipräsidiums Saarland. Die Strafen können von Geldbußen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen reichen.

In den beiden Jahren 2017 (Landtagswahl) und 2021 (Bundestagswahl) registrierte die Polizei im Saarland 48 (2017) und 69 (2021) Fälle von Sachbeschädigungen oder Entwenden von Wahlplakaten. Die genannten Zahlen bezeichnen die Anzahl der polizeilich bekannt gewordener Fälle, nicht die Zahl der insgesamt beschädigten oder gestohlenen Plakate. Die Gesamtzahl liegt wohl deutlich darüber. Zudem kann es sich bei einem angezeigten Fall um Beschädigungen an mehreren Plakaten handeln. In etwa 90 Prozent der Fälle werden Plakate beschädigt, nach dem sie aufgehängt worden sind. In einem Fall berichtete das Landespolizeipräsidium Saarland davon, dass mehr als 100 Wahlplakate vor dem Aufhängen entwendete beziehungsweise beschädigt wurden.

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