Verstößt Bebauung gegen Gesetze? Anwohnerin stellt Antrag gegen Erweiterung der Saarbrücker Fußgängerzone

Saarbrücken · Um die Erweiterung der Fußgängerzone am St. Johanner Markt in Saarbrücken wurde schon viel diskutiert. Bevor es zur Umsetzung kommt, muss nach dem Normenkontrollantrag einer Anwohnerin nun ein Richter prüfen, ob der Bebauungsplan gegen geltendes Recht verstößt.

Erweiterung der Fußgängerzone in Saarbrücken: Anwohnerin stellt Normenkontrollantrag
Foto: Thomas Schäfer

Bei dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis ist in der vergangenen Woche ein Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan zur Erweiterung der Fußgängerzone St. Johanner Markt in der Landeshauptstadt Saarbrücken eingegangen. Ein Normenkontrollantrag bedeutet, dass überprüft werden muss, ob eine Rechtsnorm mit höhergestelltem Recht vereinbar ist. So hat der zuständige Richter nun zu prüfen, ob der Saarbrücker Bebauungsplan gegen Gesetze, die Verfassung, EU-Normen oder ähnliches verstößt, wie ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichtes erklärt.

Die Antragstellerin sei Anwohnerin des Erweiterungsgebiets und schwerbehindert. Daher sei sie laut ihres Antrags darauf angewiesen, dass An- und Abfahrten von Taxis und Freunden problemlos möglich seien. Eine befristete Sonderzufahrtserlaubnis zugunsten Dritter genüge ihr nicht; es bedürfe einer Regelung im Bebauungsplan selbst.

So soll die Fußgängerzone erweitert werden

Die Saarbrücker Verwaltung hatte zuvor entschieden, die Fußgängerzone um den St. Johanner Markt so zu erweitern, dass fünf Straßen innerhalb des historischen Altstadtrings – die Obertor-, Fass-, Türken-, Kaltenbach- und Katholisch-Kirch-Straße – außerhalb der üblichen Lieferzeiten von 6 bis 12 Uhr für jeglichen motorisierten Verkehr gesperrt werden.

Ausnahmen gibt es unter anderem für Anwohner mit privaten Stellplätzen, Menschen mit Behinderung, Beerdigungsinstitute und den Getränkehandel Stein & Sohn. Die Zufahrten werden teilweise mit versenkbaren Hochsicherheitspollern und massiven Blumenkübeln abgeriegelt. Die Veränderung soll 1,5 Millionen Euro kosten und im Frühjahr beginnen.

Ein Entscheidungstermin über den Antrag ist laut Gericht noch nicht absehbar. Auch gibt es noch keine Aussagen zu Erfolgsaussichten vonseiten des Oberverwaltungsgerichts.

Stadt Saarbrücken: Normenkontrollantrag hat zunächst keine Auswirkungen

Wie die Stadt Saarbrücken auf SZ-Nachfrage mitteilt, hat der Normenkontrollantrag keine aufschiebende Wirkung. Der Bebauungsplan ist laut Baugesetzbuch eine Satzung und somit eine Rechtsnorm. Dadurch hat der Antrag zunächst keine Auswirkungen auf die geplante Umsetzung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort