Streu- und Räumpflicht in Saarbrücken Entsorger ZKE erinnert Saarbrücker an ihre Räumpflicht

Saarbrücken · Mit dem Winter bekommt eine wichtige Pflicht neue Aktualität: die Pflicht der Bürger, Gehwege schnee- und eisfrei zu halten.

 Zum Beginn der kalten Jahreszeit erinnert der Entsorger ZKE daran, dass die Bürger in den meisten Saarbrücker Straßen die Bürgersteige selbst von Schnee und Eis befreien müssen (Symbolbild).

Zum Beginn der kalten Jahreszeit erinnert der Entsorger ZKE daran, dass die Bürger in den meisten Saarbrücker Straßen die Bürgersteige selbst von Schnee und Eis befreien müssen (Symbolbild).

Foto: dpa/dpaweb/Claus Felix

Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE), ein Eigenbetrieb der Stadt Saarbrücken, weist darauf hin, dass Straßen und Gehwege frei von Eis und Schnee sein müssen. Demnach sind die Bürgerinnen und Bürger in der kalten Jahreszeit verpflichtet, die Abschnitte vor ihren Grundstücken zu reinigen, um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Bei akuter Rutschgefahr ist sogar mehrfach täglich zu räumen und zu streuen. Für die Reinigung ist dem ZKE zufolge grundsätzlich immer der Anlieger, also der Haus- beziehungsweise der Grundstückseigentümer, verantwortlich. Dieser muss vor seinem Grundstück Eis sofort und Schnee nach Ende des Schneefalls beseitigen. Bei Glätte sind Sand oder Splitt zu verwenden. Nur bei Eisregen beziehungsweise an Steigungen oder ähnlichen Gefahrenstellen ist Streusalz erlaubt. Eigentümer können die Streupflicht auf ihre Mieter übertragen und das in der Hausordnung oder im Mietvertrag regeln. Auf Gehwegen und entlang von Häusern ohne Gehweg müssen Eigentümer einen mindestens einen Meter breiten Streifen schnee- und eisfrei halten. In Fußgängerzonen müssen die geräumten Streifen zwei Meter breit sein.

 Montags bis samstags sind die Bürger verpflichtet, über Nacht gefallenen Schnee bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr zu räumen. Um Stürze und Unfälle zu vermeiden, müssen bis 20 Uhr die Wege immer dann gereinigt werden, wenn Rutschgefahr besteht. Das ist häufig mehrmals täglich der Fall. Betreiber von Kinos, Theatern und Gaststätten sowie andere Veranstalter sind verpflichtet, auch nach 20 Uhr für die Sicherheit ihrer Gäste zu sorgen. Größere Schneemengen sind so zur Seite zu schieben, dass sie niemanden gefährden. Damit Tauwasser abfließen kann, müssen Hydranten und Gullys frei bleiben.

Wichtige Saarbrücker Verkehrsadern räumt der ZKE zuerst, also vor allen anderen die durch einen Wintereinbruch besonders gefährdeten Stellen und Straßen sowie die Zufahrten zu den Krankenhäusern und die Linien des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

 Zudem kümmern sich Mitarbeiter des Entsorgungsbetriebes mit Maschinen, Schneeschiebern und anderen Hilfsmitteln um die Räumarbeiten auf Fußgängerüberwegen, Treppen, Brücken, Verbindungswegen und an den Haltestellen des ÖPNV, für die der ZKE zuständig ist.

Die meisten Straßen und Gehwege in der Landeshauptstadt Saarbrücken unterliegen allerdings nicht der Winterdienstverpflichtung des ZKE. Insbesondere zahlreiche Wohn- und Anliegerstraßen werden nicht gestreut, wie der Entsorgungsbetrieb mitteilt.

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