Oberverwaltungsreicht des Saarlandes Eilantrag gegen Quarantäne-Regel gescheitert

Saarbrücken · Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat einen Eilantrag gegen die Corona-Quarantäne für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland zurückgewiesen. Die „Interessen der Gesamtbevölkerung am Schutz von Leib und Leben“ würden die Gründe der Antragstellerin überwiegen, so das Gericht.

Wegen der vielen Neuinfektionen und der hohen Zahl von Todesfällen müsse eine solche Schutznahme ergriffen werden können. Eine abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Quarantäne-Pflicht für Reiserückkehrer sei im Eilverfahren zudem nicht möglich. (AZ.: 2 B 361/20). Im konkreten Fall will die Antragstellerin vor Weihnachten zu ihrer Zweitwohnung auf Mallorca reisen (wir berichteten). In der Verpflichtung zur zehntägigen Quarantäne nach ihrer Rückkehr sieht sie eine Verletzung ihrer Grundrechte. Zudem kritisiert sie, dass jede aus dem Ausland nach Deutschland einreisende Person automatisch als ansteckungsverdächtig gelte.

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