Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Eilanträge gegen Corona-Regeln von Urlauberin und Händler

Saarlouis · Eine Saarländerin hat beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis einen Eilantrag gegen die Quarantäne-Pflicht nach einer Reise ins Ausland gestellt. Die Frau plant, vor Weihnachten nach Mallorca zu fliegen, wo sie in einer Zweitwohnung lebe.

Eilanträge gegen die Corona-Verordnung im Saarland beim Oberverwaltungsgericht
Foto: dpa/Britta Pedersen

In ihrem Antrag verweist sie darauf, dass sie während des Fluges durchgängig eine FFP3-Maske tragen werde. Zudem liege der Inzidenzwert auf Mallorca niedriger als in ihrem Heimatlandkreis. Sie sieht in der Anordnung, sich nach ihrer Reise zehn Tage in Deutschland in Quarantäne begeben zu müssen, zudem eine Verletzung ihres Grundrechts der Berufsfreiheit. Außerdem könne nicht jede aus dem Ausland einreisende Person „automatisch“ als ansteckungsverdächtig angesehen werden, argumentiert die Frau.

Ein weiterer Eilantrag, der am Dienstag beim OVG eingangen ist, wendet sich gegen die Betretungsbeschränkungen für den Einzelhandel. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern darf sich höchstens eine Person je zehn Quadratmeter aufhalten. Bei größeren Geschäften ist höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche zugelassen. Der Antragsteller, der ein Geschäft mit über 800 Quadratmetern Verkaufsfläche im Saarland betreibt, sieht darin eine „ungerechtfertigte Ungleichbehandlung“ gegenüber anderen Betrieben. Außerdem verweist er darauf, das Hygienekonzept strikt einzuhalten.

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