Zahl der „blinden Alarme“ steigt

Saarbrücken-Dudweiler · Die Feuerwehr rückt aus – aber es brennt nicht. Laut Statistik steigt die Zahl der Einsätze wegen technischer Defekte und Störungen – etwa an Rauchmeldern, die seit 1. Januar 2017 Pflicht sind.

 Rauchmelder schlagen Alarm, wenn es in der Wohnung brennt. Sie müssen in jedem Haus hängen. Foto: dpa/Rainer Jensen

Rauchmelder schlagen Alarm, wenn es in der Wohnung brennt. Sie müssen in jedem Haus hängen. Foto: dpa/Rainer Jensen

Foto: dpa/Rainer Jensen

Heiligabend - die Brandmeldeanlage im Studentenwohnheim in Dudweiler schlägt Alarm - bereits zum 20. Mal im Jahr. Freiwillige Feuerwehr, Berufsfeuerwehr, Polizei und Rotes Kreuz rücken aus (wir berichteten). Aber tatsächlich gibt es kein Feuer. Die Anlage wurde durch den Rauch von angebranntem Essen ausgelöst.

"Fehlalarm ist in so einem Fall der falsche Ausdruck. Wir sprechen hier von einem Täuschungsalarm", sagt der stellvertretende Leiter der Saarbrücker Berufsfeuerwehr, Stephan König. Der Rauch täusche der Anlage vor, dass es brenne, also eine reale Gefahr bestehe. "Diese nehmen wir immer sehr ernst, denn es geht um Menschenleben", sagt König.

Die Feuerwehr-Statistik unterscheidet zwischen sogenannten blinden Alarmen, auch technischer Alarm genannt, bei dem der Brandmelder durch einen technischen Defekt oder eine Störung ausgelöst wurde, böswillige Alarme, bei denen ohne tatsächliche Gefahr die Feuerwehr gerufen wird, sowie Fehlalarmierungen durch Brandmeldeanlagen. Anders als bei Brandmeldeanlagen, die direkt die Rettungskräfte alarmieren, müssen bei Rauchwarnmeldern die Bewohner selbst per Telefon die 112 wählen.

Laut Statistik ist die Zahl der Fehlalarmierungen in den letzten Jahren leicht gestiegen. Lag sie 2013 bei 1477, waren es nach der jüngsten Statistik von 2015 1694 Fehlarlarmierungen. Während die Zahl der Fehlalarmierungen durch Brandmeldeanlagen in etwa konstant blieb (2013: 988, 2014: 920, 2015: 961), ist die Zahl der blinden Alarme gestiegen (2013: 471, 2014: 591, 2015: 669).

Bei Einsätzen ausgelöst durch Brandmeldeanlagen sei meistens nicht ein technischer Defekt schuld, sondern es gebe eine andere Ursache, sagt Landesbrandinspekteur Timo Meyer: "Etwa wenn in einer Firma ein Auto zu viele Abgase entwickelt hat."

Die zum Jahresbeginn 2017 geltende Rauchmelderpflicht für privat genutzte Häuser und Wohnungen werfe ihre Schatten voraus. Viele Bürger hätten bereits 2016 die Melder installiert. "Wenn es mehr Rauchmelder gibt, steigt auch die Wahrscheinlichkeit für eine Alarmierung", sagt Meyer. Er rechnet daher mit einem vorübergehenden Anstieg der Einsätze. Diese lägen bisher in einem überschaubaren und für die Feuerwehren umgänglichen Rahmen. "Die meisten dieser wenigen Einsätze waren technischer Natur", sagt Meyer. So komme es vor, dass, während der Bewohner im Urlaub ist, die Batterieleistung des Rauchmelders dem Ende entgegengeht. Dabei stoße der Rauchmelder nach anfänglichen Warnsignalen einen andauernden Warnton aus, der mit dem Alarmsignal verwechselt werde. "Der Nachbar hat dann berechtigterweise die Feuerwehr angerufen. Wir sind froh, dass die Leute den Mut haben, uns auch in solchen Fällen anzurufen", betont Meyer.

Doch glaubt der Landesbrandinspekteur, dass sich dies nach einiger Zeit einpendeln wird, bis die Bürger mit den Geräten vertraut seien. Er rät daher dazu, die Anleitung für den Rauchwarnmelder vor der Montage gründlich zu studieren. "Das dauert nicht lange, und ist nicht schwierig." Er empfiehlt einen Zehn-Jahres-Melder, bei dem die Batterie zehn Jahre hält und in das System vergossen ist. Alle zehn Jahre sollte der Rauchmelder erneuert werden - auch weil sich im Innern Schmutz ablagere. "Der Vorteil ist hier auch, dass man die Batterie nicht rausnehmen kann", sagt Meyer und berichtet von einem Einsatz, bei dem die Familie die Batterie herausgenommen hatte, um das elektrische Auto des Sohns steuern zu können - aber keinen Ersatz für den Rauchmelder besorgt hat. Es kam zum Ernstfall: "Der Schaden wäre mit funktionstüchtigem Rauchmelder geringer ausgefallen", erklärt Meyer.

Zwar hätte sich in der Bevölkerung herumgesprochen, dass ab 2017 die Rauchmelderpflicht gelte, trotzdem dächten einige, sie seien nicht betroffen. "Die Rauchmelderpflicht gilt für alle", stellt Meyer klar.

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