Wenn Busse auf glatten Straßen passen müssen

Dudweiler. Der strenge Winter fordert seinen Tribut. Volle Mülltonnen bleiben stehen, und auch im öffentlichen Personennahverkehr gibt's gravierende Behinderungen. Davon weiß eine SZ-Leserreporterin aus Dudweiler, die ihren Namen nicht nennen möchte, ein Lied zu singen. Die Frau ist Kundin des Nahverkehrsunternehmens Saarbahn & Bus, besitzt eine Jahreskarte

 Bei Bedingungen wie diesen in der Dudweiler Pfaffenkopfstraße Ende Dezember haben es Linienbusse extrem schwer, ihren Fahrplan einzuhalten. Foto: SZ-Leserreporterin

Bei Bedingungen wie diesen in der Dudweiler Pfaffenkopfstraße Ende Dezember haben es Linienbusse extrem schwer, ihren Fahrplan einzuhalten. Foto: SZ-Leserreporterin

Dudweiler. Der strenge Winter fordert seinen Tribut. Volle Mülltonnen bleiben stehen, und auch im öffentlichen Personennahverkehr gibt's gravierende Behinderungen. Davon weiß eine SZ-Leserreporterin aus Dudweiler, die ihren Namen nicht nennen möchte, ein Lied zu singen. Die Frau ist Kundin des Nahverkehrsunternehmens Saarbahn & Bus, besitzt eine Jahreskarte. Die hat ihr in jüngster Vergangenheit aber häufig nichts genutzt. "In den vergangenen Wochen gab es in Dudweiler auf den Buslinien 101, 102 und 133 massive Störungen. Die Busse fuhren unregelmäßig, manchmal mit verkürztem Streckenverlauf, manchmal überhaupt nicht", berichtet die Leserreporterin. Natürlich seien diese Probleme der oftmals extremen Wetterlage mit Schnee und Eis geschuldet, räumt die Frau ein. Aber sie habe einen Vertrag mit Saarbahn & Bus geschlossen und verlange dafür eine entsprechende Gegenleistung. Wenn unpassierbare Straßen diese verhinderten, sei es Aufgabe von Saarbahn & Bus, bei der Stadt Saarbrücken dafür zu sorgen, dass die Straßen geräumt werden. Und die Buskundin aus Dudweiler wirft die Frage auf, ob sie wegen den Ausfällen ihre Zahlung für die Jahreskarte mindern könne.Das sei nicht möglich, antwortet Sarah Schmitt, Pressesprecherin der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Saarbrücken, und verweist auf die Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen im Saar VV.

Im Paragraf 16, Ausschluss von Ersatzansprüchen, heißt es: "Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel und unrichtige Auskünfte begründen keine Ersatzansprüche. Es wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen."

Sarah Schmitt fügt hinzu, die geschilderten Probleme in Dudweiler "tun uns schrecklich leid. Aber wir sind nicht zuständig für die Räumung der Straßen." Das ist die Bezirksverwaltung.

Den Tipp für diesen Artikel bekamen wir von einer Leserreporterin aus Dudweiler. Haben auch Sie Spannendes zu erzählen und sogar Fotos gemacht? Dann schicken Sie uns alles als Leser-Reporter per E-Mail an leser-reporter@sol.de oder über unser Onlineformular unter www.saarbrucker-zeitung.de/leserreporter

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