Vom Wilderer erlegt oder vom Fuchs verschleppt?
Dudweiler · Ein Spaziergänger findet am Waldrand eine übel stinkende Schwarte von einem erlegten Wildschwein. Die direkt verständigten Behörden tun direkt mal – nichts. Was gar nicht sachfremd ist. Im Grunde war das Ganze „Natur“. Aber sie hätten es besser erklären können.
"Bestialischer Verwesungsgeruch" schlug Torsten Steuer aus Dudweiler entgegen, als er dieser Tage abends mit seinem Hund im Wald an der Universität spazierte. Nach kurzer Suche stieß er direkt an einem asphaltierten Weg auf die ausgelöste Schwarte eines Wildschweines. "Mir drängte sich der Verdacht auf, dass es sich um Wilderei handeln könnte", sagt Steuer, der umgehend Polizei und Saarforst verständigte. Bei beiden Behörden fand er freundliche Zuhörer, hatte aber nicht den Eindruck, akutes Handeln anzustoßen. "Offensichtlich scheint sich niemand für die übel riechenden Tierreste direkt an dem Waldweg zu interessieren. Ich finde diese Gleichgültigkeit unerträglich", erklärt Steuer. Sprecher von Forst und Polizei mochten diesen Vorwurf gegenüber unserer Zeitung so nicht akzeptieren. Sie sehen die Dinge aus fachlicher Sicht aber entspannter, was auch das Ausbleiben von Maßnahmen erklärt.
Zunächst zum Komplex "Wilderei": Das Delikt wird nach Auskunft des Landespolizeipräsidiums pro Jahr im Saarland nur etwa 12 bis 18 Mal aktenkundig und spielt in einem dicht besiedelten Raum wie dem Regionalverband kaum eine Rolle, wenn auch die Dunkelziffer ungleich höher anzusiedeln ist. Nach Überzeugung von Menschen, die viel mit Jagd und Wald zu tun haben, sind Bereitschaft und Möglichkeiten von Polizei und Justiz, dieses Delikt aufzudecken, nicht ausgeprägt. Tatnachweise sind kaum zu führen, Täter auf frischer Tat zu stellen schon gar nicht. Dennoch ist davon auszugehen, dass ein Wilderer das Entdeckungsrisiko scheut. Er wird also ein erlegtes Schwein eher schnell ins Auto laden und wegschaffen, anstatt es am Waldweg zu zerlegen. Somit deutet die Situation nicht auf Wilderei hin.
Komplex "Wildteile im Wald": Sowohl Johannes Schorr von der Vereinigung der Jäger im Saarland als auch Dieter Bonaventura vom Ökologischen Jagdverband geben die Auskunft, dass es nicht verboten sei und der täglichen Praxis entspreche, wenn Jäger erlegte Tiere im Wald aufbrechen und die nicht verwertbaren Teile zurücklassen. Oder nach dem Schlachten an einem andern Ort zurück in den Wald beziehungsweise in den Naturkreislauf bringen. Fuchs, Dachs und Vögel nehmen sich sozusagen ihren Anteil der Beute, die Natur entsorgt die Reste. Üblicherweise bemühen sich die Jäger, solche Hinterlassenschaften an wenig begangenen Stellen zu deponieren und auch etwas unterzugraben. "Es kommt ganz selten zu Beanstandungen", weiß Schorr. Bonaventura fände es "ärgerlich", wenn ein Kollege ein Wildschweinfell so dicht an einem Spazierweg ablegte. Mögliche Erklärung des Saarbrücker Försters Ralf Blechschmidt: Ein Fuchs könnte das Fell tief im Wald gefunden und an den Weg geschleppt haben. So etwas komme häufiger vor. Da besagtes Wildschweinfell zwei Tage später wieder weg war und wohl nicht von Behörden entsorgt wurde, könnte erneut ein Wildtier verantwortlich gewesen sein.
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