Solarpark auf dem Grubengelände in Jägersfreude

Jägersfreude · Lange Zeit war gar nicht klar, wie das Areal der ehemaligen Grube Jägersfreude einmal genutzt werden soll. Doch nun zeichnet sich für das brachliegende Gelände eine umweltfreundliche Lösung ab.

 Das Gelände der ehemaligen Grube Jägersfreude (Ausschnitt): Ob hier eine Photovoltaik-Anlage errichtet wird, entscheidet der Saarbrücker Stadtrat am 24. März. Foto: Landeshauptstadt Saarbrücken

Das Gelände der ehemaligen Grube Jägersfreude (Ausschnitt): Ob hier eine Photovoltaik-Anlage errichtet wird, entscheidet der Saarbrücker Stadtrat am 24. März. Foto: Landeshauptstadt Saarbrücken

Foto: Landeshauptstadt Saarbrücken

Der Bezirksrat Dudweiler wird sich am kommenden Donnerstag im öffentlicher Teil seiner zweiten Sitzung im neuen Jahr (ab 16.30 Uhr, Bürgerhaus) mit dem Gelände der ehemaligen Grube Jägersfreude beschäftigen. Denn hier wird sich in absehbarer Zeit etwas tun. Die Flächen, 8,7 Hektar groß, sind im Eigentum der RAG. Und die Montan Solar GmbH mit Sitz in Sulzbach - eine Beteiligungsgesellschaft der RAG - will hier ein großes Projekt verwirklichen. Die Aufstellung eines ,,vorhabenbezogenen Bebauungsplans" ist bereits beantragt. Eine Photovoltaik-Anlage soll auf dem Grubengelände gebaut und betrieben werden. Nach Auskunft der RAG-Pressestelle soll diese Anlage 2,3 MW peak erbringen, wie die Fachwelt sagt. Das heißt übersetzt: Diese Leistung würde in der Spitze ausreichen, um 650 Haushalte mit Strom zu versorgen, wobei man hier als Einzelverbrauch 3500 Kilowattstunden pro Jahr zugrundelegt.

Wie es in der Sitzungsvorlage des Stadtplanungsamtes für den Bezirksrat heißt, ist auf dem Grubengelände der größte Teil der baulichen Anlagen abgeräumt, lediglich zwei Gebäude im Nordosten des Plangebietes sollen erhalten bleiben. Am nördlichen Rand des Brachlandes liege noch eine kontaminierte Fläche, Sanierungsarbeiten seien noch im Gange. Und zwei kleinere Teilflächen im Bereich von Stollen würden derzeit noch unter Bergaufsicht stehen. Vier Schächte im Osten des Plangebietes müssten auch künftig von Bebauung freigehalten werden. Und: Die Erreichbarkeit von zwei alten Stolleneingängen müsse künftig sichergestellt sein.

Die Waschkaue und das Zechenhaus der ehemaligen Tagesanlage Jägersfreude , so heißt es in der Verwaltungsvorlage weiter, seien Teile des als Denkmal-Ensemble geschützten Bereichs. Bei der Planung sei dies ebenfalls zu berücksichtigen. Mit der Unteren Naturschutzbehörde (Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz) habe bereits im Vorfeld ein Erörterungstermin im Hinblick auf die artenschutzrechtlichen Anforderungen stattgefunden. Demzufolge soll eine Kartierung bezüglich Amphibien, Reptilien und Heuschrecken erfolgen. Die Untersuchungen sollen bis Sommer 2015 abgeschlossen sein. Einige Gründe sprechen laut Stadtplanungsamt für die Nutzung als Solarpark: Die umliegenden Siedlungsbereiche haben kein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erwarten, ebenso wenig Geräusch- und Geruchsemissionen.

Eine ,,Blendwirkung" auf die angrenzende Wohnbebauung könne man ebenfalls ausschließen - aufgrund der Ausrichtung der Photovoltaik-Module und der dichten Begrünung. Dieser Aspekt müsse allerdings noch gutachterlich untersucht werden.

Die Nutzung des Solarparks ist auf maximal 30 Jahre befristet. Der Landeshauptstadt Saarbrücken entstehen grundsätzlich keine Kosten.

Der Bezirksrat wird hinsichtlich des Vorhabens der Montan Solar GmbH nur angehört. Die hier zu treffenden Enscheidungen fällt der Saarbrücker Stadtrat in öffentlicher Sitzung am Dienstag, 24. März. Der Bebauungsplan soll im Übrigen im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

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