Selbst unbequeme Fragen retten das Lehrschwimmbecken nicht

Dudweiler · Das Ende des Lehrschwimmbeckens der Grundschule in Dudweiler ist besiegelt. Die Saarbrücker Verwaltung erklärt in Antworten auf FDP-Fragen den Entscheidungsprozess und hält am Beschluss fest.

Das Saarbrücker Stadtratsmitglied Tobias Raab richtete in der Fragestunde zur jüngsten Sitzung einige Fragen zum Lehrschwimmbecken an der Dudweiler Albert-Schweitzer-Schule an die Verwaltung. "Die Planungen, das Lehrschwimmbecken an der Albert-Schweitzer-Schule endgültig zu schließen, sind ein großer Fehler", so Raab wörtlich. Eine Vielzahl an Fragen ist offen, stellte er fest. Im Folgenden die Fragen des FDP-Manns sowie die Antworten der Saarbrücker Stadtverwaltung.

Raab: "Wie gedenkt die Verwaltung zu gewährleisten, dass die Schüler der Albert-Schweitzer-Schule in Anbetracht der Vielzahl der zu unterrichtenden Klassen und des zu befürchtenden nicht rechtzeitigen Transports der Kinder ins Dudo-Bad einen adäquaten und zeitlich ausreichenden Schwimmunterricht erfahren werden?"

Wie im Lehrplan

Beigeordneter Harald Schindel, Dezernent für öffentliche Einrichtungen: "Nach Absprache mit den betroffenen Ämtern ist sichergestellt, dass der Schwimmunterricht wie im Lehrplan vorgesehen durchgeführt werden kann. Die Zeiten im Bad sind reserviert, und für einen rechtszeitigen Bustransfer von der Schule zum Bad sind die Vorkehrungen getroffen."

Raab: "Wie ist der Sachstand, was die vor der vergangenen Kommunalwahl in Aussicht gestellten Gelder aus dem CDU-geführten Innenministerium in Form einer Bedarfszuweisung sowie aus dem SPD-geführten Bildungsministerium in Gestalt der Übernahme von Betriebskosten betrifft?

Beigeordneter Erik Schrader, Schuldezernent: "Das Innenministerium hat die Gewährung einer Bedarfszuweisung abgelehnt. Aus dem Bildungsministerium gab es keine derartige Initiative. In der Diskussion vor Ort um den Erhalt der Schwimmhalle wurde aus Kreisen der Befürworter die Idee geboren, die Ausbildung der Sportlehrer in diese Halle zu verlegen, und auf Arbeitsebene im Ministerium besprochen. Nach unseren Informationen hat das Ministerium diese Idee unter Hinweis auf mangelnden Bedarf nicht weiter verfolgt."

Raab: "Wie erklärt sich die Verwaltung, dass GMS trotz Mieteinnahmen durch die Landeshauptstadt Saarbrücken das Lehrschwimmbecken nicht instand gehalten hat und welche Ansprüche prüft die Verwaltung gegen GMS diesbezüglich?

Beigeordnete Dr. Rena Wandel-Hoefer, Baudezernentin: "GMS ist ein rechtlich unselbstständiger Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Saarbrücken. Es gibt keine Ansprüche des einen an den anderen. Im Übrigen wurde das Lehrschwimmbecken ausreichend instand gehalten. Die technischen Anlagen im Lehrschwimmbecken der Albert-Schweitzer-Schule in Dudweiler sind über 30 Jahre alt und damit überwiegend erneuerungsbedürftig. Dieser Zustand ist nicht auf unzureichende Wartung und Instandhaltung zurückzuführen, sondern dem Alter der Anlage geschuldet. Seitens GMS wurden zum Beispiel in den letzten drei Jahren circa 30 000 Euro für diesen Zweck verausgabt. Zum Vergleich: In anderen vergleichbar großen Lehrschwimmbecken mussten im gleichen Zeitraum lediglich je 10 000 Euro verausgabt werden. Die Bereitstellung der notwendigen Mittel zur Erneuerung der Anlagen wurde im Stadtrat abgelehnt."

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