SZ-Lerserreporter Ein Anwohner bemängelt die  Beschilderung

Dudweiler · Nachdem er „geblitzt“ wurde, ging ein Dudweiler Autofahrer davon aus, dass die in seinem Wohngebiet zu wenige Verkehrsschilder stehen. Dem ist nicht so, konterte jetzt die Stadtverwaltung.

Seit rund drei Jahren wohnt Jakob Weber nun in Dudweiler, doch erst nach einem bedauerlichen Fahrfehler ist ihm aufgefallen, dass er in einer Tempo-30-Zone wohnt. „Das hat mich überrascht“, gesteht er offen ein. Zwar sei er mit „weit unter 50“ unterwegs gewesen, aber trotzdem schneller als die erlaubten 30 Kilometer/Stunde. In der Scheidter Straße habe es ihn „erwischt“. Er selbst wohnt in der Straße Am Gehlenberg. Nun sei es so, dass dieses Wohngebiet sich teilweise bis zum Schwimmbad hinziehe, also ziemlich groß sei. Kern seiner Aussage ist demnach: „Es ist unterschildert.“ Maximal vier oder fünf Schilder seien in dem großen Gebiet aufgestellt. Natürlich lasse es sich nicht leugnen: „Es ist unstrittig – ich bin zu schnell gefahren.“

Gespräche mit Freunden und Bekannten hätten ihm gezeigt, dass er nicht alleine mit der Meinung ist, dass zu wenig auf das vorgegebene Tempo 30 hingewiesen werde. Deswegen regt er einige „Erinnerungsschilder“ an. Immerhin gebe es in dem Gebiet rund 25 Kreuzungen und 70 Einmündungen, rechnet er vor. Zudem gebe es dort auch öfter mal Verkehrskontrollen per Blitzgerät. Das sei in dem Zusammenhang als Abzocke zu werten.

„Man läuft in sein Verderben, ohne ein Schuldbewusstsein zu haben“, formuliert er etwas überspitzt. Außerdem wundert er sich über die unterschiedliche Größe der Schilder. Denn am Schwimmbad beispielsweise sei ein 60 mal 60 Zentimeter großes 30er-Schild aufgestellt. Eine Rückfrage bei der Pressestelle der Landeshauptstadt Saarbrücken, ob denn die Regelung der 30er-Zone korrekt sei, teilt Pressesprecher Thomas Blug mit: „Ja. Nach der Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung ist lediglich am Anfang einer Tempo-30-Zone sowie am Ende ein entsprechendes Verkehrszeichen aufzustellen.“ Deswegen sehe die Stadt auch keine Notwendigkeit, weitere Schilder anzubringen. Zudem erlaube die gesetzliche Regelung es auch gar nicht, „Erinnerungsschilder“ zu installieren.

Zum Thema „Abzocke“ und dem Vorwurf, durch weniger Schilder mehr Geld durch Ordnungswidrigkeiten verdienen zu wollen, sagt Blug: „Nein. Die Verkehrsüberwachung dient der Sicherheit der Menschen.“ Er teilt weiterhin mit, dass im Jahr 2017 in der Scheidter Straße mindestens einmal im Monat Geschwindigkeitskontrollen gemacht wurden, teilweise wöchentlich. Die Stadt reagierte damit auf Beschwerden von Bürgern über die Raserei. 2017 habe man 300 Verstöße festgestellt. Im Januar 2018 wurden bereits drei Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt und 36 Fahrzeuge verwarnt. „Die Zahlen belegen, dass Kontrollen dort berechtigt sind, zumal sich im unmittelbaren Umfeld eine Grundschule und eine Kita befinden“, erläutert der Pressesprecher.

Zur Frage nach einer Normierung  der Verkehrsschilder sagt der Sprecher der Landeshauptstadt Saarbrücken Thomas Blug: „Die Größe der Beschilderung ist in einer Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung definiert. Das hier in Frage stehende Zeichen ist demnach in der Regel 840 Millimeter hoch und breit. In bestimmten Fällen kann die Größe auch 600-mal 600 Millimeter betragen. Bei der geringen Geschwindigkeit bestehen laut Verwaltungsvorschrift keine Bedenken, dass die kleineren Schilder den angestrebten Zweck erfüllen.“

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