,,Dieser unhaltbare Zustand“

Dudweiler · Es gab mal einen Hautarzt im Stadtbezirk Dudweiler. Das jedoch ist schon eine Weile her. Ein neuer Facharzt darf sich indessen dort nicht mehr ansiedeln. Dafür sorgt die Bürokratie, wie die SZ erfuhr.

 Einen Hautarzt sucht man im Stadtbezirk Dudweiler vergebens. Symbol-Foto: Hildenbrand/dpa

Einen Hautarzt sucht man im Stadtbezirk Dudweiler vergebens. Symbol-Foto: Hildenbrand/dpa

Foto: Hildenbrand/dpa

SZ-Leser Bernhard Schumann hat sich vor wenigen Tagen in der Redaktion gemeldet. Und zwar mit folgendem Sachverhalt: ,,Der Stadtbezirk Dudweiler mit seinen 27 600 Einwohnern hat seit geraumer Zeit keinen Hautarzt mehr. Um einen Termin wahrzunehmen oder ein Rezept, das nur ein Hautarzt ausstellen darf zu erhalten, muss man nach Saarbrücken, Sulzbach oder St. Ingbert fahren", schreibt Schumann. Auf Nachfrage in einer Apotheke sei ihm gesagt worden, dass Interesse bestehe. Da jedoch der früher im Stadtbezirk ansässige Arzt seine Praxis nach Saarbrücken-City in eine Praxisgemeinschaft "mitgenommen" habe, könne sich kein anderer Hautarzt in Dudweiler niederlassen. ,,Dieser unhaltbare Zustand", schreibt unser Leser, betreffe vor allem diejenigen Bürger, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, sowie die Bewohner der drei Pflegeheime.

Dafür würden den Dudweiler Bürgern mittlerweile elf Orthopäden zur Verfügung stehen: ein Chefarzt, zwei Oberärzte und drei Assistenzärzte in der Klinik sowie insgesamt fünf niedergelassene Orthopäden .

Die SZ hat nachgefragt bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) im Saarland und von deren Pressestelle folgende Informationen erhalten: ,,Ärzte oder Psychotherapeuten , die gesetzlich versicherte Patienten ambulant behandeln möchten, benötigen einen freien Arztsitz. Wie viele es davon in einer Region gibt, regelt die so genannte Bedarfsplanung.

Die Bedarfsplanung ist ein gesetzliches Instrument zur Steuerung der möglichst gleichmäßigen Verteilung der an der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung zugelassenen Ärzte und Psychotherapeuten . Diese wird in der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt.

Räumliche Bezugsgröße

Auf dieser Grundlage stellen die Kassenärztlichen Vereinigungen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen den jeweiligen Bedarfsplan des KV-Bezirks auf, der den Stand und den Bedarf der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung widerspiegelt. Der Bedarfsplan für den Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland in der zurzeit geltenden Fassung wurde in der Sitzung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen am 12. Juni 2013 beschlossen und bildet die Grundlage der vom Landesausschuss zu fassenden Beschlüsse über Zulassungsmöglichkeiten und die Anordnung beziehungsweise Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen in den einzelnen Planungsbereichen."

Und: Die Planungsbereiche würden die räumliche Bezugsgröße in der Bedarfsplanung bilden und seien ein Kriterium für die Ermittlungen zum Stand der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung sowie für die Feststellungen zur Über- beziehungsweise Unterversorgung. Was die Zahl der niedergelassenen Hautärzte angeht, ,,haben wir ein Problem, was uns der Gemeinsame Bundesausschuss im Auftrag der Bundesregierung nicht gelöst hat", erklärt die KV-Pressestelle: Die Bedarfsplanung sehe eine bestimmte Zahl von Hautärzten pro Einwohnerzahl vor: ,,Diese Zahlen stammen aus dem letzten Jahrhundert und tragen nicht dem ausreichend Rechnung, dass die Versorgungsumfänge sich geändert haben." Bei den Hautärzten habe zum Beispiel die Einführung der neuen Untersuchung "Hautkrebsfrüherkennung" dazu geführt, dass, wie beabsichtigt, viele Menschen diese Untersuchung in Anspruch nehmen, die andere Arbeit aber nicht weniger geworden sei. Zusätzliche Hautarztsitze habe der Gemeinsame Bundesausschuss der KV aber nicht genehmigt, ,,sodass hier ein auch von der Ärzteschaft nicht gewünschter Engpass entsteht." Die Soll-Zahl nach erlaubter Planung betrage 39, die Ist-Zahl 43, was dazu führe, dass immer dann, wenn ein Hautarzt seine Praxis abgeben will, die Krankenkassen im Zulassungsausschuss forderten, dies zu verbieten, bis die Zahl 39 erreicht ist. Dudweiler gehöre zum Planungsbezirk Regionalverband Saarbrücken. Und dieser sei gesperrt. Das heißt: ,,Im gesamten Regionalverband darf sich kein weiterer Hautarzt niederlassen."

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