Bildstocker Schwarzfahrer muss für 180 Tage ins Gefängnis

Bildstock · Die Bundespolizei im Saarland hat nach eigenen Angaben seit Mai vergangenen Jahres Ermittlungen gegen einen 40-jährigen Mann aus Bildstock wegen Schwarzfahrens geführt. Insgesamt habe man ihm 45 Straftaten wegen ,,Leistungserschleichung" zur Last gelegt.

Alle Versuche der Bundespolizei mit ihm in Kontakt zu treten, scheiterten aufgrund unbekannten Aufenthaltes. Seit 30. Juli 2015, so die Bundespolizei , bestanden gegen den Mann zwei Haftbefehle zur Strafvollstreckung sowie zwei Aufenthaltsermittlungen wegen Leistungserschleichung von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Im Oktober 2015 nahm der Ermittlungsdienst der Bundespolizei Kontakt zum Polizeiposten Friedrichsthal zwecks Absprache gemeinsamer Ermittlungsarbeit auf. Diese Maßnahme hatte Erfolg. Denn zum 18. März konnte der Haftbefehl durch die Inspektion Sulzbach vollstreckt werden. Da der 40-Jährige den haftbefreienden Betrag in Höhe von 1800 Euro nicht zahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Ottweiler eingeliefert, wo er nun 180 Tage verbringen muss.

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