Auf der Landstraße bleibt es, wie es ist

Dudweiler · Am Zustand der Straßen scheiden sich manchmal die Geister. Harte Winter und Hitze im Sommer setzen dem Belag zu. Ein Leser aus Neuweiler moniert den Zustand der Landstraße 250 zwischen Dudweiler und St. Ingbert.

Auf der Landstraße 250 zwischen Dudweiler und St. Ingbert sei bereits vor Monaten eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 Kilometer pro Stunde eingeführt worden. Gleichzeitig seien aber auch die Schilder mit dem Hinweis auf Straßenschäden abgebaut worden.

"Für Motorradfahrer ist der erste Teilabschnitt zwischen Dudweiler bis zur Abfahrt Neuweiler wegen Löchern und der weggebrochenen Straßenkante sehr gefährlich. Der zweite Abschnitt zwischen der Einmündung Neuweiler und St. Ingbert ist breit ausgebaut und im guten Zustand. Auch dort ist Tempo 50 angesagt", berichtet der Leser : "Trotz mehrerer Beschwerden von mir und von Bekannten beim Landesbetrieb wird nicht saniert. Scheinbar muss erst etwas passieren".

Klaus Kosok vom Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) kennt die Thematik: "Zutreffend ist, dass wir ihm die umgehende komplette Erneuerung der Strecke nicht zusagen konnten. Der Leser hat von uns allerdings inhaltlich folgende - für ihn und seinen Wunsch auf freie Fahrt offenbar unbefriedigende - Auskünfte bekommen: Der Zeitpunkt der Erneuerung orientiert sich an straßenverkehrsrechtlichen, Sicherheits- und monetären Gesichtspunkten. Auch wir sehen, dass der Zustand der Straße nicht optimal ist. Den Abschnitt zwischen Dudweiler und der Einmündung in die L 126 haben wir im vergangenen Jahr mit einem Patcher instand gesetzt (Spezialgerät zur Beseitigung von Löchern im Teerbelag, Anm. der Red). Die Strecke wird zudem zweimal pro Woche kontrolliert, etwaige Schäden werden umgehend behoben. Verkehrssicherheit ist somit jederzeit gegeben."

Doch wie ist es um das Tempolimit bestellt? LfS-Sprecher Kosok erklärt: "Das Tempolimit 50 hat die Verkehrsbehörde der Stadt St. Ingbert im Einvernehmen mit dem Landesbetrieb angeordnet. Zuvor hatten Verkehrsteilnehmer uns von Griffigkeitsproblemen berichtet, die sich bei unseren Messungen bestätigt haben. Das Tempolimit ist zur Vermeidung von Schleudergefahren, also aus Sicherheitsgründen, bis zur Erneuerung der Strecke unvermeidbar. Zusätzlicher Hinweise auf Straßenschäden bedarf es aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht."

Das Tempolimit diene dem Schutz der Fahrer: "Damit haben die Straßenverkehrsbehörde und das Land als Straßenbaulastträger korrekt gehandelt. Verkehrsüberwachung ist hingegen nicht unsere Aufgabe. Das übernehmen die Verkehrsüberwachungsbehörden nach pflichtgemäßem eigenem Ermessen, insbesondere auch auf Strecken, auf denen sinnvolle Tempolimits bekanntermaßen nicht eingehalten werden", so Kosok.

Bis zur Komplett-Sanierung brauche es Geduld: "Der Sanierungszeitpunkt für die L 250 ist derzeit nicht konkret absehbar. Die Straße ist Bestandteil unseres erweiterten Bauprogramms. Dabei ist es allerdings nicht mit einer Deckenerneuerung getan. Auf der Strecke muss vorher ein Wasserdurchlass geplant und in die Baumaßnahme integriert werden."

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