Aldi darf Markt in Dudweiler nicht erweitern

Dudweiler · Aufatmen bei den Geschäftsinhabern in der Fußgängerzone: Die Vergrößerungspläne von Aldi-Süd für den Laden in der Sulzbachtalstraße sind richterlich gestoppt worden.

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat über den mittlerweile zwei Jahre andauernden Rechtsstreit zwischen der Landeshauptstadt und dem Discounter Aldi entschieden. Der Markt in der Sulzbachtalstraße 157 bis 159 wollte seine Ladenfläche erweitern. Die Saarbrücker Verwaltung stellte den Bauantrag zurück wegen der Befürchtung, dass der Ausbau die Geschäfte in der Fußgängerzone gefährde (wir berichteten). Der Discounter argumentierte, dass das Sortiment sich nicht ändere, und widersprach der Einschätzung, dass 220 Quadratmeter zusätzliche Verkaufsfläche Auswirkungen zeigen.

Aldi klagte gegen die Ablehnung des Bauantrags am 12. März 2014. Der Markt liegt allerdings innerhalb der Grenzen eines Bebauungsplans, der seit geraumer Zeit immer wieder den Bezirks- und Stadtrat beschäftigt. Der Stadtrat beschloss eine Veränderungssperre im Plangeltungsbereich. Falls die Baugenehmigung nicht erteilt werden könne, solle festgestellt werden, dass der Antrag, der bereits im August 2013 vollständig vorgelegen habe, verzögert worden sei.

Die Richter des Verwaltungsgerichts in Saarlouis wiesen die Klage nun ab und schlossen sich in ihrer Einschätzung der Stadtverwaltung an, dass eine Beeinträchtigung der Geschäfte im Dudweiler Zentrum zu erwarten sei. Unter anderem heißt es, dass das Erweiterungsvorhaben nicht isoliert zu betrachten sei: "Der Aldi-Markt, der im Jahr 1986 ursprünglich mit einer Geschossfläche von 906 Quadratmetern genehmigt wurde und dessen zwischenzeitliche Erweiterungen zu einer heutigen Größe von 1555 Quadratmetern Geschossfläche geführt haben, ist in seiner Gesamtheit zu betrachten." Bereits gegenwärtig könne die Funktionsfähigkeit eines zentralen Versorgungsbereichs gefährdet werden. "In einem solchen Fall können auch Erweiterungen eines Betriebes, die lediglich das vorhandene Sortiment auf größerer Fläche präsentieren sollen, zu schädlichen Auswirkungen führen", steht in der Urteilsbegründung und: "Die Kammer hat die Überzeugung gewonnen, dass das Vorhaben der Klägerin schädliche Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich des Zentrums Dudweiler erwarten lässt. Der bestehende Aldi-Markt sowie das geplante Erweiterungsvorhaben erzeugen wegen der starken Kaufkraftbindung negative Auswirkungen auf die dortige verbrauchernahe Versorgung." Die Richter bezogen sich auch auf das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Landeshauptstadt.

Das Verfahren um die Aufhebung des Bauantrages wurde eingestellt, die Entscheidung ist nicht mehr anzufechten. Im Fall der Verzögerung kann noch die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes beantragt werden. Die Pressestelle von Aldi-Süd wollte sich zu dem Verfahren am Freitag nicht äußern.

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