Sexualstrafrecht Diskussion zum Sexualstrafrecht

Saarbrücken · Zum neuen Sexualstrafrecht, das seit etwa einem Jahr gilt, findet am 27. November im Rahmen des Frauenthemenmonats der Landeshauptstadt ein Podiumsgespräch mit dem Staatssekretär des Justizministeriums, Roland Theis, und dem Landespolizeipräsidenten Norbert Rupp sowie der Staatsanwaltschaft statt.

Zum neuen Sexualstrafrecht, das seit etwa einem Jahr gilt, gibt es am 27. November im Rahmen des Frauenthemenmonats der Landeshauptstadt ein Podiumsgespräch mit dem Staatssekretär des Justizministeriums, Roland Theis, und dem Landespolizeipräsidenten Norbert Rupp sowie einem Staatsanwalt.

Am 10. November 2016 trat das neue Sexualstrafrecht in Kraft. Seitdem ist ein sexueller Übergriff auch dann strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeführt wird. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes wollen die Veranstalterinnen erste Erfahrungen mit den Zuständigen austauschen und beleuchten. Mit der Reform des Strafgesetzes sind nun auch Gewalttaten, die so vorher nicht verfolgt werden konnten, strafbar. Was bedeutet das für Polizei und Justiz? Das neue Gesetz macht die Arbeit mit Sicherheit nicht leichter für die Ermittlungsbehörden, und an der Situation, dass oft Aussage gegen Aussage steht, ändert auch das „Nein-heißt-Nein“-Prinzip nichts. Das kann und soll das neue Gesetz auch nicht leisten, schreibt der Veranstalter. Und: „Ob sich Betroffene durch die Gesetzeslage ermutigt fühlen, nach einer Gewalttat eher eine Anzeige zu machen, wird sich zeigen. Die Verfahren bleiben langwierig und hoch belastend für die Frauen.“

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