Parkplätze Die Sache mit dem Behindertenausweis

Jägersfreude/Saarbrücken · Vorübergehend schwerbehindert – gibt es hierfür einen Parkausweis? Die Stadt Saarbrücken sagt Nein, ein Landesamt sagt Ja.

 Auf solche eigens gekennzeichneten Parkplätze sind außergewöhnlich  gehbehinderte Menschen angewiesen.

Auf solche eigens gekennzeichneten Parkplätze sind außergewöhnlich  gehbehinderte Menschen angewiesen.

Foto: dpa/A2411 Norbert Försterling

Manche Themen holen einen auch nach mehreren Jahren wieder ein. So berichteten wir im Dezember 2011 über einen Mann, der eine interessante Frage aufwarf. Der damals 70-jährige Karl-Heinz Oster war schwer gestürzt, sechs Mal brach er sich den linken Fuß und einmal das Schienbein. Also saß er vorübergehend im Rollstuhl. Zur ärztlichen Nachkontrolle wurde der Patient von einem Nachbarn kutschiert.

Allerdings gab es da ein nicht unerhebliches Problem: Bis nah an die Praxis durfte das Auto nicht fahren, denn für einen der begehrten Schwerbehindertenparkplätze hatte der Mann aus Jägersfreude keinen Ausweis. Karl-Heinz Oster fragte sich, ob es denn nicht möglich wäre, ihm und anderen Leuten, die vorübergehend außer Gefecht gesetzt sind, einen solchen Ausweis auszustellen.

Die SZ hatte damals nachgefragt im saarländischen Sozialministerium, dem das für solche Ausweise zuständige Landesamt unterstellt ist, und folgende Auskunft erhalten: Vorübergehend einen solchen Ausweis auszustellen, das gehe leider nicht. Die geltenden Vorschriften würden das nicht vorsehen. Die Sprecherin des Ministeriums verwies auf die Versorgungsmedizin-Verordnung, die Anwendung finde, wenn ein Mensch beantragt, als außergewöhnlich gehbehindert anerkannt zu werden. Werde dies nach gründlicher Prüfung bestätigt, so erhalte der Mensch den sogenannten AG-Ausweis. Und darf damit die Behindertenparkplätze im öffentlichen Raum nutzen. Eine vorübergehende Behinderung jedoch reiche hierfür nicht aus. Karl-Heinz Oster meinte damals, dass Fälle wie seiner doch nach einer Lösung schreien. Dieser Meinung ist er nach wie vor. Und deshalb hat er dieses Jahr mal wieder nachgefragt, diesmal bei seiner Parteifreundin Anja Wagner-Scheid (CDU). Sie ist mittlerweile die Direktorin des Landesamtes für Soziales. Und kommt in ihrem Schreiben an Oster zu einem verblüffenden Ergebnis: Es bestehe, so schreibt sie, „die Möglichkeit einer befristeten Parkgenehmigung durch Städte und Gemeinden“. Personen mit einer vorübergehenden außergewöhnlichen Gehbehinderung, wie bei Rollstuhl-Erfordernis oder Gipsbein nach einem komplizierten Beinbruch, „können eine befristete Ausnahmegenehmigung von ihrer Stadt- und Gemeindeverwaltung erhalten“. Diese werde für mehrere Monate erteilt. Wagner-Scheid: „Offensichtlich ist dies in der Öffentlichkeit bisher noch nicht genügend bekannt.“

Vielleicht ist das aber auch gut so, denn die Stadt Saarbrücken teilt auf SZ-Anfrage mit, dass es auf ihrem Gebiet eine solch befristete Ausnahmegenehmigung zum Benutzen der Behindertenparkplätze nicht gebe. Die Vorschriften seien da eindeutig. Maßgeblich sei Paragraf 46 STVO (Straßenverkehrsordnung) in Verbindung mit den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.

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