Neues Gesetz zur Kontaktnachverfolgung Polizei hat weiter Zugriff auf Gästelisten

Saarbrücken · Die Verfassungsrichter wollten es so, der saarländische Landtag reagierte – ein Gesetz zur Kontaktnachverfolgung ist in der Mache. Ein weiteres Corona-Gesetz soll folgen.

Die Plenarsitzung des saarländischen Landtages fand am Mittwoch wegen der Corona-Vorschriften zum ersten Mal überhaut in seiner Geschichte in der Saarlandhalle statt. Zuletzt tagte er in der Congresshalle. Die war am Mittwoch aber belegt.

Die Plenarsitzung des saarländischen Landtages fand am Mittwoch wegen der Corona-Vorschriften zum ersten Mal überhaut in seiner Geschichte in der Saarlandhalle statt. Zuletzt tagte er in der Congresshalle. Die war am Mittwoch aber belegt.

Foto: BeckerBredel

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hatte es am 28. August in seinem Beschluss klar formuliert: Die Nachverfolgung von Kontaktdaten in der saarländischen Corona-Verordnung verstößt gegen die Landesverfassung. Eine Verordnung reiche da nicht. Für solch ein weitgehendes Eingreifen in die Grundrechte brauche es ein Gesetz, das das Landesparlament öffentlich diskutieren und verabschieden müsse. Das hat das Plenum nun am Mittwoch (halbwegs) nachgeholt: In einer ersten Lesung beschlossen die Abgeordneten in der Saarlandhalle einstimmig einen Gesetzentwurf zur Kontaktnachverfolgung und schickten ihn in den Gesundheitsausschuss zum Diskutieren. Nach einer zweiten Lesung in der kommenden Plenarsitzung soll das Gesetz beschlossen werden – vor dem 30. November.