Freitestung aus Quarantäne komplizierter als gedacht Dürfen Zweitklässler der Grundschule Dellengarten am Freitag wirklich zurück in den Unterricht?

Alt-Saarbrücken · Zweitklässler der Saarbrücker Dellengarten-Grundschule sind auf das Corona-Virus getestet. Und das Ergebnis ist negativ. Dürfen sie damit vier Tage früher retour in die Klassensäle?

 Zu Tausenden sind Schüler in den vergangenen Tagen bundesweit in Quarantäne geschickt worden. Nun wurden die Regelungen gelockert. Doch nicht nur in Saarbrücken kommen Behörden kaum mit der Aufhebung von Quarantäne-Anordnungen nach.

Zu Tausenden sind Schüler in den vergangenen Tagen bundesweit in Quarantäne geschickt worden. Nun wurden die Regelungen gelockert. Doch nicht nur in Saarbrücken kommen Behörden kaum mit der Aufhebung von Quarantäne-Anordnungen nach.

Foto: dpa/Armin Weigel

Die 43 Schülerinnen und Schüler der Dellengarten-Grundschule, die vergangenen Mittwoch (1. September) für 14 Tage in Quarantäne geschickt wurden, sitzen auf glühenden Kohlen. Eigentlich könnten sie wieder zur Schule. Sofort. Zumindest diejenigen, die sich mit ihrem eigens zugesandten Pin-Code am Samstag (fünf Tage nach Beginn der Quarantäne)  wieder haben PCR-testen lassen – und negativ sind. Denn seit Dienstag gilt – rückwirkend – die neue differenzierte Quarantäneanordnung: Nur noch enge Kontaktpersonen werden isoliert, „frei testen“ ist nach fünf Tagen möglich, Genesene und Geimpfte müssen nicht in Quarantäne.

Komplizierte Zuständigkeiten in Ämtern

Eine tolle Nachricht für die Kinder und ihre Familien. Doch so schnell trabt der Amtsschimmel nicht – und die  Zweitklässler müssen erstmal weiter drin bleiben. Denn die Zuständigkeiten sind auf Gesundheitsamt (des Regionalverbandes), Ordnungsamt (der Stadt Saarbrücken) und Bildungsministerium verteilt. Auch das Gesundheits- und Innenministerium sowie der Landkreistag seien involviert, um das Verfahren für einen möglichst unbürokratischen Weg raus aus der Quarantäne landesweit festzulegen, wie der Sprecher des Bildungsministeriums am Mittwoch mitteilte. Man müsse und werde sich jetzt ganz schnell koordinieren, verspricht er. An der Dellengarten-Schule führte der noch ungeregelte Ablauf am Mittwochmorgen zu mehreren widersprüchlichen E-Mails an die betroffenen Familien, wie genervte Eltern berichteten. Kein Wunder, die Lage ist kompliziert.

Priorität für Kinder

Um eine Quarantäne aufzuheben muss nämlich erst das Gesundheitsamt der jeweiligen Kommune über das negative PCR-Testergebnis informiert werden. Das leitet dann diese Info ans örtliche Ordnungsamt weiter. Dort wiederum hebt man die Quarantäne auf und informiert Betroffene – in der Regel schriftlich. Das dauert mehrere Tage. Jetzt aber soll es ganz schnell gehen, vor allem für die Kinder, bekräftigen die offiziellen Stellen auf Anfrage.

Gesundheitsamt am Anschlag

Warum können die nicht einfach diesen Donnerstag zur Schule kommen? Weil die meisten Eltern der betroffenen Kinder  das Ergebnis von deren (negativer) Samstag-Testung (sofern erfolgt) dem Gesundheitsamt nicht mitgeteilt hatten. Es hätte an der Quarantäne nach alter Regelung sowieso nichts geändert. Nun fehlt diese jetzt so wichtige Mitteilung und verzögert den Prozess. Weil das „Freitesten“ nach fünf Tagen  – nach der  neuen Regelung – nun aber möglich ist, haben die meisten das Testergebnis jetzt erst eingereicht. Insgesamt seien mehr als 300 Mitteilungen vom Gesundheitsamt zu bearbeiten, hieß es (Stand Mittwochnachmittag). 

Ordnungsamt ruft an

„Das Gesundheitsamt prüft seit diesem Mittwoch mit Hochdruck die eingegangenen Meldungen zu den PCR-Tests und leitet die Info ans Ordnungsamt weiter“, teilt Dennis Sturm, Sprecher des Regionalverbandes, mit. Man habe dafür kurzerhand personell aufgestockt – und bitte um Verständnis, dass die Quarantäne nicht von jetzt auf gleich aufgehoben werden könne. Diese Befugnis hat nur das Ordnungsamt  – in Zuständigkeit der Landeshauptstadt Saarbrücken. Deren Sprecher Thomas Blug bekräftigte, dass man „alles daran setzt“, die Familien so schnell als möglich zu informieren. „Wir wollen, dass die Kinder schnellstmöglich wieder in ihre Kita oder Schule können.“ Dazu stehe man mit dem Gesundheitsamt in Kontakt. „Für morgen sind uns von dort rund 300 Nachweise über negative PCR-Tests von Kindern angekündigt. Das Ordnungsamt wird sich dann – wo möglich – telefonisch bei den Familien melden und die Quarantäne vorab mündlich aufheben. Wir werden versuchen, die Bescheide über die Aufhebung der Quarantäne den Familien so zeitnah wie möglich zugehen zu lassen“, so Blug. Man werde dazu alle zur Verfügung stehenden Kontaktdaten nutzen und sogar extra Boten für die Zustellung einsetzen. Doch zuvor muss das Gesundheitsamt die Liste mit den geprüften Negativ-Testungen übermitteln. Es hat dies für diesen Donnerstag zugesagt.  „Außer der Grundschule sind auch Kitas, hier vor allem die Köllerbacher Kita St. Martin und die Püttlinger Kita „Berg“, betroffen sowie Einzelpersonen. Das Amt muss jeden Einzelfall prüfen und wird bis spät in die Nacht arbeiten“, teilte der Regionalverbandssprecher am Mittwochnachmittag mit.

Mündliche Bestätigung des Ordnungsamtes reicht

Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Grundschüler auch ohne schriftliche behördliche Bestätigung am Freitag wieder zur Schule kommen können, wenn das Ordnungsamt grünes Licht gegeben habe. „Die Bestätigung kann nachgereicht werden“, versichert der Stadtpressesprecher und fügt hinzu: „Um eine schnelle Aufhebung der Quarantäne zu gewährleisten, sind wir auf eine zeitnahe Übermittlung der negativen PCR-Nachweise an das Gesundheitsamt angewiesen.“ Soll heißen: Betroffene müssen sich beim Gesundheitsamt melden!

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