Folgen der Agenda 2010 Das Turbo-Problem der Saarbrücker Politik

Von Jörg Laskowski · Der Bedarf an Sozialwohnungen wächst im Rekord-Tempo. In Hochrechnungen erscheinen groteske Zahlen. Die Stadt braucht Hilfe.

 Dringend nötig: Weitblick in Sachen Sozialwohnungen – unser Bild zeigt die Aussicht vom Laubengang im obersten Stockwerk des Gebäudes Königsbruch auf der Folsterhöhe.       

Dringend nötig: Weitblick in Sachen Sozialwohnungen – unser Bild zeigt die Aussicht vom Laubengang im obersten Stockwerk des Gebäudes Königsbruch auf der Folsterhöhe.      

Foto: BeckerBredel

Das Turbo-Problem der Saarbrücker Kommunalpolitik ist der Mangel an Wohnungen für arme Leute. Die Beschleunigung ist phänomenal. Von 100 auf angeblich 17 000 in nur fünf Jahren.

Noch 2013 hatte das saarländische Finanzministerium allen Ernstes behauptet: „Im Saarland gibt es keine grundsätzliche Unterversorgung mit Wohnraum.“ Worauf der Regionalverband (RGV) aufstöhnte: Falsch. Hier gibt‘s viel zu wenige Wohnungen für Arme.

Die SZ berichtete und erinnerte an die Satzung der Saarbrücker gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft (SGS). Die SGS ist eine Tochter der Stadt. Sie soll zeitgemäßen Wohnraum zu moderaten Preisen anbieten.  Der Aufsichtsrat der SGS besteht fast ganz aus Stadträten – unter dem Vorsitz von Oberbürgermeisterin Charlotte Britz.

Nach dem SZ-Bericht telefonierte Britz mit dem damaligen SGS-Chef Christian Patzwahl, der dann eine Samstagsschicht einlegte und dem RGV am folgenden Montag 100 Wohnungen für arme Leute präsentierte. Die meisten dieser Wohnungen, so hieß es damals hinter vorgehaltener Hand, waren stark sanierungsbedürftig – wie 2013 rund 20 Prozent der SGS-Wohnungen.

Dennoch hörte die SZ danach lange keine offiziellen Beschwerden mehr. Und 2015 versicherte das Finanzministerium erneut: „Ein Fehlbestand an Sozialwohnungen lässt sich nicht konkretisieren.“ 2016 bekräftigte das Ministerium seinen Standpunkt.

Erst im Juni 2017 gab’s wieder Hinweise auf das Turbo-Problem. Da hatte es allerdings schon erheblich Fahrt aufgenommen – denn Oberbürgermeisterin Charlotte Britz erklärte: „In Saarbrücken fehlen rechnerisch rund 4000 Sozialwohnungen.“

Die fatalen Folgen für die Menschen kamen schließlich im Februar 2018 zur Sprache. Die Linken fragten die Verwaltung des Regionalverbandes: Wie viele arme Leute müssen von ihrer Hilfe zum Lebensunterhalt noch Geld abzweigen, um ihre Miete zu bezahlen – weil sie keine Sozialwohnung finden und deshalb in Wohnungen leben müssen, für deren Miete der Wohnzuschuss vom Jobcenter oder Sozialamt nicht reicht? Die Antwort kam Mitte März und war alarmierend: 4284 Haushalte. Das sind über den Daumen rund 7500 Personen, davon etwa 3000 Kinder.

Sie alle bekommen das Turboproblem regelrecht am eigenen Leib zu spüren. Sie haben weniger Geld für Essen und Kleidung. Aber sie können nicht in eine billigere, passendere Wohnung umziehen – weil es keine gibt.

Der letzte Turbo-Schub – quasi die Krönung der Diskussion – kam Anfang April 2018. Da behauptete die Hans-Böckler-Stiftung in einer Studie, dass in Saarbrücken 17 000 Wohnungen für arme Haushalte fehlen. Das wären rund 30 000 Menschen, davon etwa 10 000 Kinder. Zum Vergleich: Allein auf der Folsterhöhe wohnen 1676 Menschen in 974 Mietwohnungen. Wenn die Rechnung der Hans-Böckler-Stiftung also realistisch wäre, dann müsste Saarbrücken noch 17 weitere Folsterhöhen bauen. Die Studie stieß auf Skepsis.

Unzweifelhaft sind dagegen die 4284 Haushalte im RGV, die von ihrer Hilfe zum Lebensunterhalt noch Geld in die Miete buttern müssen. Und diese Zahl lässt sich auch einordnen: Im RGV wohnt rund ein Drittel aller Saarländer und die Hälfte aller saarländischen Hartz-IV-Empfänger – das sind rund 30 000 Erwachsene und 11 000 Kinder (Stand 2017).

Das heißt: Jeder vierte Hartz-IV-Empfänger und damit auch jedes vierte Kind aus einem Hartz-IV-Haushalt im RGV sind Leidtragende der Sozialwohnungsnot, einer Fehlentwicklung, die lange absehbar war.

Charlotte Britz hatte schon im Juni 2017 gefolgert: „Hier müssen wir dringend Abhilfe schaffen.“

Also bauen. Und dafür wäre dann die SGS zuständig. Aber um Sozialwohnungen zu bauen, braucht ein Bauherr wie die SGS Finanzhilfe – also die „Wohnraumförderung“ des Landes. Und die funktioniert so: Vater Staat, also der Bund, überweist Geld an die Länder. Die wiederum legen fest, unter welchen Bedingungen ein Bauherr dieses Geld bekommen kann. Diese Bedingungen sind nicht in allen Ländern gleich.

Im Saarland funktioniert die Förderung derzeit so: Der Bauherr verpflichtet sich dazu, seine Wohnungen 15 Jahre lang für Sozialwohnungsmiete anzubieten. Dafür gibt das Land ihm einen Kredit von 1000 Euro pro Quadratmeter Sozialwohnung. Der Kredit läuft meist 30 Jahre, und die Zinsen sind extrem niedrig.

Wenn der Bauherr sich dazu verpflichtet, seine Wohnungen sogar 20 Jahre lang für Sozialwohnungsmiete anzubieten, dann muss er nur 75 Prozent des Kredites zurückzahlen. Sozialwohnungsmiete bedeutet: Am Anfang kostet der Quadratmeter 5,90 Euro, und die Mieterhöhungen dürfen alle drei Jahre maximal 10 Prozent betragen.

Diese  Bedingungen heißen Förderrichtlinien. Die saarländischen Förderrichtlinien wurden zuletzt im Januar 2017 reformiert. Davor gab das Land sogar nur 500 Euro Kredit pro Quadratmeter.

Und damit – so glauben Kritiker – haben die Förderrichtlinien den sozialen Wohnungsbau in den letzten Jahrzehnten nicht beflügelt, sondern blockiert und das Turbo-Problem erst geschaffen.

Britz schlug Ende August 2017 vor, das Land solle die Kredite auf 1900 Euro pro Quadratmeter erhöhen – und die Anfangsmiete auf 6,10 Euro. Während die übrigen Richtlinien unverändert bleiben.

Am 20. April 2018, also kurz nach Erscheinen der Hans-Böckler-Studie, versprach Bauminister Klaus Bouillon (er ist erst seit Mai 2017 zuständig), das Land werde künftig 1750 Euro Kredit pro Quadratmeter gewähren. Und: „Die Stadt Saarbrücken kommt sofort zum Zuge.“

Allerdings muss die Stadt jetzt noch darauf warten, dass Bouillons mündliche Ankündigung zur offiziellen Förderrichtlinie der Landesregierung gemacht wird – und darauf, dass auch die übrigen Richtlinien im selben Sinne reformiert und abgesegnet werden.

Wann das erledigt ist, konnte das Ministerium der SZ nicht verraten – weil es derzeit „mit der Wohnungswirtschaft“ über die Richtlinien verhandelt.

Aber so lange die Landesregierung Bouillons Ankündigung nicht zur offiziellen Richtlinie macht – solange hat die SGS keine Planungssicherheit und kann nicht loslegen. Trotzdem sondiert die Stadt jetzt schon mal, welche ihrer Grundstücke für Sozialwohnungen in Frage kommen.

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