Regionalverband Saarbrücken Gute-Kita-Gesetz kostet 1,5 Millionen Euro

Regionalverband · Regionalverband Saarbrücken wird Städte und Gemeinden in den kommenden Jahren etwas mehr zur Kasse bitten.

 Der Regionalverband Saarbrücken erwartet eine „qualitative Verbesserung“ der Kitas.

Der Regionalverband Saarbrücken erwartet eine „qualitative Verbesserung“ der Kitas.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Das Gute-Kita-Gesetz – klingt klar und einfach. Ist es aber nicht. Zumindest nicht, wenn es ums Geld geht. Das Bundesgesetz ist am 1. Januar in Kraft getreten. Und es „bringt qualitative Verbesserungen für die Einrichtungen und bedeutende finanzielle Entlastungen für Familien“. Zu diesem Schluss ist die Verwaltung des Regionalverbands nach einer Anfrage der SZ gekommen. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte: „Für den Regionalverband entstehen unterm Strich durch alle Veränderungen, die mit der Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes zusammenhängen, höhere Kosten“, teilt Regionalverbands-Sprecher Lars Weber mit und nennt eine Zahl: Rund 1,5 Millionen Euro wird der Regionalverband in den kommenden vier Jahren zusätzlich aufbringen müssen.

Es soll etwas mehr Personal als bisher in den Kitas geben, das Personal soll in Sachen „Sprache und interkulturelle Bildung“ geschult werden, Leiterinnen von Kitas sollen mehr Zeit für diese Führungsaufgabe haben. Das sind einige der Dinge, die das neue Gesetz bringt und aus Sicht des Regionalverbands „zu begrüßen“ und zudem „kostenneutral“ sind.

Dass sich der Elternanteil an den Kitagebühren in den kommenden vier Jahren schrittweise reduzieren wird, bringt dem Regionalverband eine Ersparnis von rund 11,5 Millionen. Der Regionalverband übernimmt die Gebühren nämlich für arme Familien. Wenn der Beitrag sinkt, muss das Jugendamt weniger zahlen. Für die Übernahme von Elternbeiträgen durch das Jugendamt hat der Regionalverband im Jahr 2018 rund acht Millionen Euro ausgegeben, sagt Weber.

Das Jugendamt zahle im Einzefall nun weniger, aber die Zahl der Menschen, die Anspruch auf Hilfe haben, steige. Der Regionalverband rechnet „durch eine Erweiterung des berechtigten Personenkreises mit mehr Fällen, rund 10 Prozent“, erklärt Weber. Denn seit 1. August können auch Eltern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, ohne Einkommensprüfung die vollständige Kita-Gebühr von der Jugendhilfe bezahlt bekommen. Vorher waren es nur Eltern, die Hartz IV, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen haben.

 Auch weiterhin haben Eltern, die keine dieser Leistungen beziehen, aber nur über geringes Einkommen verfügen, gegebenenfalls Anspruch auf anteilige Kostenübernahme. Hier findet nach wie vor eine Einkommensüberprüfung statt. Aktuell übernimmt das Jugendamt des Regionalverbandes in etwa 5000 Fällen ganz oder teilweise den Elternbeitrag für die Kita. Der Regionalverband erwartete Mehrausgaben von rund zwei Millionen Euro.

Geld kostet es den Regionalverband auch, dass zum 1. August im Saarland die Geschwisterermäßigung neu geregelt wurde. „Sie bringt Familien zusätzliche Entlastung, was zu begrüßen ist, wirkt sich aber massiv Ausgaben steigernd für den Regionalverband aus“, sagt Weber und erklärt: „Ausgehend von allen kindergeldberechtigten Kindern zahlen Eltern für das zweite Kind 75 Prozent, für das dritte Kind 50 Prozent, für das vierte Kind 25 Prozent und für alle weiteren Kindern null Prozent des Elternbeitrags.“ Zudem wurde geregelt, dass das Jugendamt den Trägern die durch diese Geschwisterermäßigung entstehenden Einnahmeausfälle erstattet. 7,6 Millionen Euro koste das den Regionalveband in den kommenden vier Jahren.

Rechnet man rund 2,8 Millionen Euro Mindereinnahmen dazu, die, wie Weber sagt, „durch die gestrichene Landesförderung für das letzte Kindergartenjahr entstehen“, und 721 000 Euro Mehrkosten für die Betreuung von Kindern über drei Jahren, kommt man auf rund 13 Millionen Euro, die der Regionalverband seinen zehn Städten und Gemeinden über die Umlage in Rechnung stellen muss. Abzüglich der 11,5 Millionen, die durch die Senkung des Kitagebühren-Elternanteils gespart werden, bleiben 1,5 Millionen Euro. Bund und Land haben also Gesetze erlassen, die – nicht zum ersten Mal – auch die Städte und Gemeinden bezahlen müssen, ohne ein Mitspracherecht gehabt zu haben.

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