Infektionsschutz Gesundheitsamt richtet Internetseite zum Masern-Impfstatus ein

Saarbrücken · Kitas, Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen sollen Mitteilungen ab 1. August ausschließlich über das Meldeportal abgeben.

 Schon bevor Corona und die Impfung die Debatten bestimmten, gab es in Deutschland heftige Debatten über die Pflicht, sich gegen Masern impfen zu lassen.

Schon bevor Corona und die Impfung die Debatten bestimmten, gab es in Deutschland heftige Debatten über die Pflicht, sich gegen Masern impfen zu lassen.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 1. März 2020. Seitdem müssen Schulen, Kitas und Gesundheitseinrichtungen dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt mitteilen, wer aus der Belegschaft nicht geimpft ist oder welche Kinder noch keine Impfung haben.

Ab dem 1. August stellt das Gesundheitsamt des Regionalverbandes ein Meldeportal bereit, über das dann ausschließlich die Meldungen abzugeben sind. Der Link zum Meldeportal ist neben weiterführenden Informationen zur gesetzlichen Lage, dem Verfahren und der Krankheit selbst, auf www.regionalverband.de/masernschutzgesetz zu finden. Das Gesetz soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern. Daher sieht es vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder in die Schule die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen.

Nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen arbeiten, wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal, haben ebenfalls einen Schutz gegen Masern nachzuweisen. Auch Asylbewerber und Geflüchtete müssen vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft einen entsprechenden Impfschutz haben.

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