Lungenkrankheit Covid-19 Coronavirus und häusliche Quarantäne – wann man das Haus nicht verlassen darf

Saarbrücken · In Deutschland wächst die Zahl der Menschen, die wegen des Coronavirus das Haus nicht verlassen dürfen. Damit sich die Lungenkrankheit Covid-19 nicht weiter ausbreitet, ordnen auch die Behörden im Saarland häusliche Quarantäne an. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Coronavirus und häusliche Quarantäne – Fragen und Antworten
Foto: dpa/Barbara Gindl

Was bedeutet häusliche Quarantäne?

Um das Coronavirus einzudämmen, können Behörden als Schutzmaßnahme anordnen, dass ein Mensch seine Wohnung nicht verlassen darf. Die sogenannte häusliche Quarantäne bedeutet eine Einschränkung von Grundrechten – etwa der Freiheit der Person. Gesetzlich geregelt ist auch, dass das zuständige Gesundheitsamt die Betroffenen beobachten kann.

Wann wird häusliche Quarantäne angeordnet und durch wen?

Wer aus einem Risikogebiet für das Coronavirus zurückkehrt oder Kontakt zu Menschen hatte, die nun an Covid-19 erkrankt sind, den kann das Gesundheitsamt zu Hause unter Quarantäne stellen. Die rechtliche Grundlage bildet das Infektionsschutzgesetz, die Risikogebiete bestimmt das für Infektionskrankheiten zuständige Robert-Koch-Institut in Berlin.

Wie lange dauert die Quarantäne daheim?

Die Inkubationszeit für eine Erkrankung beträgt beim Coronavirus bis zur 14 Tage, davon geht das Robert-Koch-Institut derzeit aus. Danach richtet sich die Dauer die Quarantäne in den eigenen vier Wänden. Lässt sich ermitteln, wann genau jemand Kontakt zu einem erkrankten Menschen hatte, wird ab diesem Datum gerechnet. Was bedeutet, dass Betroffene nicht immer zwei Wochen zu Hause verbringen müssen.

Was passiert, wenn sich jemand nicht an die Quarantäne hält?

Die Gesundheitsämter kontrollieren, ob die Betroffenen tatsächlich zu Hause bleiben, laut Gesundheitsamt Saarbrücken erkundigen sich die Mitarbeiter auch täglich nach dem Gesundheitszustand. Wer gegen das Ausgangsverbot verstößt, dem droht eine Geld- oder gar eine Freiheitsstrafe. Auch die Zwangseinweisung in ein Krankenhaus ist nach Angaben des Saarbrücker Amtes möglich. Wobei über Sanktionen im Einzelfall entschieden wird.

Was ist während der Quarantäne mit Mitbewohnern oder Angehörigen, die in derselben Wohnung leben, sowie mit unmittelbaren Nachbarn?

Unter häuslicher Quarantäne stehen alle Menschen, die mit einem Betroffenen zusammenleben. Sie gelten als Kontaktpersonen, die sich ebenfalls infiziert haben könnten. Die Nachbarn seien von der Maßnahme nicht betroffen, erklärt ein Sprecher des Saarbrücker Gesundheitsamts.

Dürfen Haustiere bei Menschen unter Quarantäne bleiben?

Für Haustiere existiert keine Regelung. Nach Einschätzung des Gesundheitsamts in Saarbrücken dürfen sie während der Quarantäne bei ihren Besitzern bleiben – und müssen das bis zur Aufhebung des Hausarrests.

Wie kommen Menschen unter Quarantäne an Lebensmittel und Medikamente?

Menschen unter Quarantäne sollen Menschen aus ihrem Umfeld bitten, sie mit Lebensmitteln zu versorgen – und die Einkäufe vor der Tür abzustellen. So steht es in einer Handreichung des Robert-Koch-Instituts. Braucht jemand dringend Medikamente, soll er sich an seinen Haus- oder Facharzt wenden und auf seine besondere Situation hinweisen. Was ist mit älteren Menschen, die alleinstehend sind? Nach Angaben des Saarbrücker Gesundheitsamts kümmert sich die Behörde um ihre Versorgung – mit eigenen Mitarbeitern oder über Sozialstationen.

Wie können pflegebedürftige Menschen unter Quarantäne versorgt werden?

„Bei pflegebedürftigen Menschen würde das Gesundheitsamt eine stationäre Unterbringung bzw. eine Dauerpflege favorisieren“, sagt Lars Weber, der Sprecher des Gesundheitsamts Saarbrücken.

Haben Arbeitnehmer einen finanziellen Nachteil, wenn sie unter Quarantäne stehen?

Wer einen Verdienstausfall hat, weil er zu Hause unter Quarantäne steht, kann eine Entschädigung erhalten. Sie richtet sich bei Angestellten nach dem entgangenen Nettolohn. Das Geld zahlt der Arbeitgeber, die Behörden erstatten es ihm. Weder dem Arbeitnehmer noch dem Arbeitgeber entstünden finanzielle Nachteile, erklärt das Saarbrücker Gesundheitsamt. Auch Selbständige haben einen Anspruch auf Ersatzleistungen. Nach sechs Wochen reduziert sich die Entschädigung auf die übliche Höhe des Krankengeldes – doch solange sollte die Quarantäne bei einem Corona-Verdacht nicht andauern.

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