Isolationspflicht soll verkürzt werden Corona im Saarland: Welche Regeln aktuell gelten und welche Neuerungen auf uns zukommen (mit Bildergalerie)
Update | Saarbrücken · Am 3. April fielen Regeln wie 3G, Maskenpflicht und Kapazitätsgrenzen im Saarland. Welche Maßnahmen trotzdem bestehen bleiben und welche Änderungen auf uns zukommen:

Wo Test- und Maskenpflicht im Saarland weiterhin gelten
Nach über zwei Jahren Corona-Pandemie liefen am Samstag, 2. April, nahezu alle Corona-Schutzmaßnahmen im Saarland aus. So wurden ab dem 3. April Impf-, Test- und Genesungsnachweise im öffentlichen Leben obsolet. In Schulen, Universitäten, Kirchen, Restaurants, Bars, Diskotheken, Schwimmbädern, Kinos, beim Friseur, im Fitnessstudio, im Theater, Geschäften und Supermärkten bedarf es keiner Maske und keines Impfnachweises oder Coronatests mehr. Nur noch in Ausnahmefällen muss überhaupt noch eine Maske getragen werden. Beschränkungen für öffentliche Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich fallen ebenfalls weg. Auch für private Feiern wie Hochzeiten, Taufen und Geburtstage gelten keine Einschränkungen mehr.
Saarland: Wo gelten Test- und Maskenpflicht weiterhin?
Ab dem 3. April gelten im Saarland und bundesweit nur noch sogenannte Basisschutzmaßnahmen, um vulnerable Bevölkerungsgruppen zu schützen. Diese werden in der aktualisierten Corona-Verordnung des Saarlandes festgehalten, die bis inklusive 7. Mai gelten soll.
Die Maskenpflicht gilt demnach auch über den 2. April hinaus in folgenden Bereichen:

„Made im Saarland“ – Produkte und Firmen im Saarland, die man kennen sollte (Bildergalerie)
- Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr (Bus, Bahn, Taxi, Flugzeug)
- In Arztpraxen
- In Krankenhäusern
- In Einrichtungen für ambulantes Operieren
- In Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
- In Dialyseeinrichtungen
- In Tageskliniken
- Bei ambulanten Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen.
- In voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen, sowie für ambulante Pflegedienste und Unternehmen, die dort Dienstleistungen erbringen.
- Im Rettungsdienst
Saarland: Wo gilt weiterhin die Testpflicht?
- In Kindertageseinrichtungen
- In Schulen
- In Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen
- Bei ambulanten Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen
- In voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen, sowie für ambulante Pflegedienste und Unternehmen die dort Dienstleistungen erbringen. Davon ausgenommen sind Angebote zur Unterstützung im Alltag
- In psychiatrischen Krankenhäuser und Heimen der Jugendhilfe
Corona im Saarland: Welche Quarantäne-Regeln weiterhin gelten
Alle, die positiv getestet wurden und deren Infektion mit einem PCR-Test bestätigt ist, können nach zehn Tagen ohne weiteren Test die Quarantäne beenden. Freitesten kann man sich ab dem siebten Tag mit einem PCR- oder Antigentest einer offiziellen Teststelle, allerdings nur, wenn man zwei Tage lang symptomfrei war.
Corona im Saarland: Müssen Kontaktpersonen in Quarantäne?
Personen, die geboostert oder frisch geimpft sind (Impfung nicht länger als drei Monate her) müssen nicht in Quarantäne. Für alle anderen endet die Quarantäne nach zehn Tagen, freitesten kann man sich nach sieben Tagen. Auch hier soll über eine Änderung gesprochen werden.
Quarantäne soll bundesweit auf fünf Tage verkürzt werden
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern wollen aber eine Neuregelung schaffen. Die Dauer der Isolation nach einer Infektion mit dem Coronavirus wie auch die Quarantäne für Kontaktpersonen sollen auf fünf Tage verkürzt werden, eine Freitestung soll bei Symptomfreiheit nicht mehr nötig sein.
Karl Lauterbach halt es dennoch für sinnvoll, dass Betroffene sich am Ende der Corona-Isolation freitesten. „Ich persönlich glaube, dass am Ende von fünf Tagen - das ist ja eine sehr kurze Zeit - zumindest eine Selbsttestung dringend empfohlen sein müsste“, sagte der SPD-Politiker: „Weil wir wissen, dass viele nach dem fünften Tag noch positiv sind, und die würden dann ja doch noch andere anstecken.“
Eine Freitestung sei daher auch für diejenigen, die keine Symptome mehr haben, sinnvoll - „zumindest als dringende Empfehlung“.
Wann die Isolation auf fünf Tage verkürzt werden soll, ist noch unklar. In der Videoschalte der Ressortchefs von Bund und Ländern habe das Bundesgesundheitsministerium angekündigt, dass die Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) hinsichtlich der Isolations- und Quarantänedauer Anfang kommender Woche angepasst werden solle.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will wahrscheinlich bereits am Montag (2. Mai) einen Vorschlag für die Neuregelung der Isolation für Corona-Infizierte vorlegen.
Corona-Regeln an Schulen im Saarland: Was gilt aktuell?
- Die Maskenpflicht in Schulen ist gefallen, das freiwillige Tragen einer Maske bleibt jedoch weiterhin möglich
- Die Testpflicht mit drei Testungen pro Woche bleibt weiter bestehen
- Für die Beteiligung von schulfremden Personen an schulischen Veranstaltungen sowie den nicht nur kurzfristigen Aufenthalt schulfremder Personen auf dem Schulgelände gilt weiterhin die 3G-Regelung.
- Bisherige Quarantäne-Regeln bleiben in Kraft
Fällt bei den schulischen Testungen ein Corona-Test positiv aus, muss demnach die jeweilige Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe sofort nach dem positiven Test auch im Freien Maske tragen und ab dem folgenden Tag an acht aufeinanderfolgenden Schultagen Antigentests durchführen. Sofern sich der positive Schnelltest im PCR-Test oder Schnelltest im Testzentrum nicht bestätigt, kann die entsprechende Person wieder in die Schule zurückkehren und für alle enden die Maskentragepflicht im Freien sowie die täglichen Testungen.
Corona im Saarland: Welche Regeln gelten am Arbeitsplatz?
Der Bund regelt den Arbeitsschutz. Nachdem die 3G-Zugangsbeschränkungen gefallen sind, fiel am 18. März auch die Homeoffice-Pflicht. Es steht dem Betrieb aber frei, selbst Schutzmaßnahmen einzurichten, etwa die Maskenpflicht auf dem Betriebsgelände aufrechtzuerhalten, wenn ein Mindestabstand nicht einzuhalten ist. Auch können Arbeitgeber weiterhin Tests anbieten, müssen es aber nicht.