Proben mit maximal zehn Sängern erlaubt Corona macht aus dem Chor ein „Chörchen“

Saarbrücken · Die neue Corona-Verordnung erlaubt Chören, ab diesem Montag wieder zu proben. Allerdings nur mit maximal zehn Sängern und auf Abstand. Macht das Sinn?

 Die „Bisttalmöwen“ bei einer ihrer Proben im März. Obwohl Chöre nun wieder üben dürfen, kommt der Shanty-Chor vorerst nicht zusammen.

Die „Bisttalmöwen“ bei einer ihrer Proben im März. Obwohl Chöre nun wieder üben dürfen, kommt der Shanty-Chor vorerst nicht zusammen.

Foto: Ruppenthal

„Und die Chöre singen für dich.“ So lautet eine Textzeile im Hit „Chöre“ des Popsängers Mark Forster. Lange Zeit aber mussten Sängerinnen und Sänger stumm bleiben. Ab diesem Montag sind mit der neuen Corona-Verordnung Chorproben nun wieder möglich – unter Auflagen. Höchstens zehn Personen dürfen in einem geschlossenen Raum proben. Je nach Anzahl der Mitglieder wird also eher ein „Chörchen“ denn ein Chor zu hören sein. Wie sinnvoll ist solch ein „getrenntes“ Singen überhaupt?