Was wann gilt Bundes-Notbremse bringt neue Regeln für Schulen im Saarland

Saarbrücken · Mit dem ersten Unterrichtstag nach Inkrafttreten des Bundesinfektionsschutzgesetzes gelten ab heute auch für die Schulen im Saarland neue Vorgaben.

 Schulkinder einer fünften Klasse eines Gymnasiums sitzen an ihren Tischen, während eine Referendarin an der Tafel unterrichtet. 

Schulkinder einer fünften Klasse eines Gymnasiums sitzen an ihren Tischen, während eine Referendarin an der Tafel unterrichtet. 

Foto: dpa/Philipp von Ditfurth

Wenn die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in sieben Tagen (Inzidenz) an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165 liegt, müssen die Schulen von Wechselunterricht auf Distanzunterricht umstellen. Ab dem fünften Tag nach Überschreiten des Schwellenwertes ist Präsenzunterricht untersagt.

Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen und Förderschulen, für die weiter Präsenz- beziehungsweise Wechselunterricht stattfindet. Die Testpflicht an Schulen wird durch das Bundesgesetz ausgeweitet auf die Grund- und Förderschulen im Land.

(dpa)
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