Strabs oder Gabs Widersprüche der Bürger persönlich ausgeräumt

Köllertal · In der Köllertal-Stadt Püttlingen werden in drei Abrechnungsgebieten Straßenausbaubeiträge erhoben.

Im Saarland können Gemeinden Beiträge für den Ausbau von Straßen oder Gehwegen erheben. Die Straßen- oder Gehwegausbaubeiträge sind je in eigenen Satzungen geregelt (Strabs oder Gabs). Auch in den drei Kommunen im Köllertal werden sogenannte wiederkehrende Beiträge erhoben.

In der Stadt Püttlingen gibt es nach Auskunft aus dem Rathaus „zur Erhebung von jährlichen Straßenausbaubeiträgen eine sogenannte Wiederkehrender-Beitrag-Satzung“. Die Satzung wurde vom Stadtrat am 28. November 2001 beschlossen und trat zum 1. Januar 2002 in Kraft. In der Stadt gibt es den Angaben zufolge die Abrechnungsgebiete: Alt-Püttlingen und Köllerbach sowie das Abrechnungsgebiet für die Straße „Am Sender“.

Für das Abrechnungsgebiet Alt-Püttlingen erhebt die Stadt für die Jahre 2017 bis 2019 je Quadratmeter gewichteter Fläche einen Beitrag von 7,1 Cent und für das Abrechnungsgebiet Köllerbach von 7,6 Cent. Im Abrechnungsbiet Am Sender fallen in dieser Periode keine Ausbaumaßnahmen an, sodass dort auch kein Beitrag erhoben wird. Für ein durchschnittliches Grundstück mit einer Fläche von 600 Quadratmetern und einer ein- oder zweigeschossigen Bebauung oder Bebauungsmöglichkeit ergebe sich demnach ein jährlicher Beitrag zwischen 51 Euro für Alt-Püttlingen und 55 Euro für Köllerbach. Weiter heißt es auf SZ-Anfrage dazu: „Die Stadt Püttlingen erhebt den jährlich wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag zusammen mit dem Abgaben-Jahresbescheid (Grundsteuerbescheid). Eine Anfrage bei der Stadtkasse der Stadt ergab, dass derzeit kein Beitragspflichtiger den Straßenausbaubeitrag nicht bezahlt. Im Zuge der erstmaligen Einführung der wiederkehrenden Beiträge kam es zu zahlreichen Widersprüchen gegen den Grundlagen- bzw. Abgabenbescheid. Viele  konnten damals ausgeräumt werden. Oft auch in persönlichen Gesprächen mit den Betroffenen.“

Insgesamt könne heute für die Stadt Püttlingen festgestellt werden, dass der jährlich wiederkehrende Straßenausbaubeitrag in der Bevölkerung Akzeptanz gefunden habe. Daher solle er  erhalten bleiben.

In der Gemeinde Heusweiler gibt es keine Straßenausbaubeitragssatzung, sondern eine Gehwegausbaubeitragssatzung, das heißt, es können lediglich für beitragspflichtige Ausbaumaßnahmen an Gehwegen Beiträge von den Beitragspflichtigen erhoben werden. Das teilt die Verwaltung auf SZ-Anfrage mit. Im Zeitraum vom 15. Dezember 1995 bis zum 18. Juni gab es in der  Gemeinde Heusweiler aber eine Straßenausbaubeitragssatzung. Auf der Basis dieser Straßenausbaubeitragssatzung wurden keine Beiträge erhoben, so die offiziellen Angaben weiter. Der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler habe mit Beschluss vom 22. Mai 2003 dem Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Gehwegausbaubeiträgen zugestimmt. Mit Inkraftsetzung dieser neuen Satzung trat die alte Straßenausbaubeitragssatzung außer Kraft und das vor dem Hintergrund der Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften.

In der Gemeinde Riegelsberg existiert eine Straßenausbaubeitragssatzung Sie wurde vom Gemeinderat am 14. Dezember 1987 beschlossen, so die Angaben aus dem Rathaus auf SZ-Anfrage. Gemäß der Satzung trage die Gemeinde den Teil des Aufwandes, der auf die Inanspruchnahme der Anlagen durch die Allgemeinheit und die Gemeinde entfällt. Der übrige Teil des Aufwandes ist von den Beitragspflichtigen zu tragen. Die Strabs wurde bisher lediglich beim Gehwegausbau in der Hochstraße angewandt. Erschließungen, wie zum Beispiel Überhofer Hang würden über die Erschließungsbeitragssatzung abgerechnet. wird fortgesetzt

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