Wiederkehrende Beiträge Kommunen können sich Ausbau zahlen lassen

Saarbrücken/Kleinblittersdorf · Saarbrücken und Kleinblittersdorf erheben nur selten sogenannte wiederkehrende Beiträge für Straßen- oder Gehwegerschließung.

 Bei Reparatur- und Sanierungsarbeiten (wie hier in der Werderstraße in Alt-Saarbrücken) werden keine Straßenausbaubeiträge fällig.

Bei Reparatur- und Sanierungsarbeiten (wie hier in der Werderstraße in Alt-Saarbrücken) werden keine Straßenausbaubeiträge fällig.

Foto: BeckerBredel

Im Saarland können Gemeinden von ihren Bürgern Beiträge für den Ausbau von Straßen oder Gehwegen erheben. Die Straßen- oder Gehwegausbaubeiträge sind jeweils in eigenen Satzungen geregelt. Diese ermöglichen aber nur innerhalb strenger Auflagen die Erhebung der Beiträge (Strabs oder Gabs).

Auf Anfrage der SZ nimmt Thomas Blug, Pressesprecher, Stellung: „Ja, in der Landeshauptstadt Saarbrücken gibt es eine Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs). Sie wurde 2002 eingeführt.“ Die Landeshauptstadt könne die Beiträge allerdings „nur bei grundlegenden Änderungen und Erschließungen von Straßen erheben. Dies kommt vergleichsweise selten vor. Bei den viel häufigeren Reparatur- und Sanierungsarbeiten, welche die Landeshauptstadt durchführt, werden keine Beiträge fällig.“ Falle ein Beitrag gemäß der in einer eigenen Satzung geregelten Vorschriften an, werde dieser auf die angrenzenden Grundstücke verteilt und richte sich nach deren Flächen und den zulässigen Geschossflächen.

Die Einnahmen durch die Strabs variieren nach Blugs Angaben von Jahr zu Jahr sehr stark, weil sie von den konkreten Projekten abhängen: „In den Jahren 2015 bis 2018 hat die Landeshauptstadt rund 430 000 Euro eingenommen“, so Blug zur Strabs weiter. Nach Blugs Worten kommt es nur selten vor, dass sich Bürgerinnen und Bürger weigern, die Beiträge zu zahlen. Allerdings könne es „immer mal wieder vorkommen, dass es im Vorfeld von Bauprojekten vereinzelt Beschwerden gibt, wenn es darum geht, wer an den Kosten zu beteiligen ist“. In der Landeshauptstadt gebe es des Weiteren keine Pläne, die Strabs abzuschaffen.

In der Gemeinde Kleinblittersdorf gab es in der Zeit vom 18. Dezember 1987 bis 19. Februar 2002 eine Strabs, so Brigitte Flaus, Leiterin Fachbereich 01 – Stabsstelle im Rathaus. Nach ihren Worten wurden lediglich zwei Maßnahmen über die Strabs abgerechnet: Zum einen der Ausbau der Dr.-Kirbs-Straße im Ortsteil Rilchingen-Hanweiler im Jahr 2000. Hier spülte die Strabs Einnahmen von rund 500 000 DM in die Gemeindekasse. Zum anderen brachte der Ausbau  des Gehwegs in der Wintringer Straße (Ortsteil Kleinblittersdorf) der Gemeinde im Jahr 1996 Einnahmen von rund 50 000 DM. Wie Flaus weiter mitteilt, wurde am 19. Februar 2002 mit Beschluss des Gemeinderates die Gabs (Gehwegausbausatzung) erlassen und gleichzeitig die Strabs aufgehoben. Die Gabs trat am 2. März 2002 einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Wie hoch sind die Einnahmen durch die GABS pro Jahr für Ihre Kommune? Flaus dazu: Da nicht jedes Jahr eine Gehwegausbaumaßnahme durchgeführt wird, fallen nur in den jeweiligen Jahren auch Beiträge an: 2007 etwa 50 000 Euro, 2011 rund 50 000 Euro, 2015 rund 30 000 Euro und in diesem Jahr voraussichtlich etwa 32 000 Euro.

Zahlt ein Bürger die Abgabe nicht, komme das Verwaltungsvollstreckungsgesetz als Rechtsgrundlage für Zwangsmaßnahmen in Betracht mit den dort aufgeführten Möglichkeiten, in aller Regel Vollstreckung wegen Geldforderung. Wegen der geringen Höhe der Gehwegausbaubeiträge seien Vollstreckungsmaßnahmen aber selten. Und wegen der geringen Höhe der Beiträge kämen Zahlungsverweigerungen selten vor. Zurzeit gibt es in Kleinblittersdorf keine Pläne, die Gabs abzuschaffen. Wird fortgesetzt

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