Saarländischer Landtag Das neue Polizeigesetz ist beschlossen

Saarbrücken · Das neue Polizeigesetz ist vom Landtag des Saarlandes mit großer Mehrheit angenommen worden. Dennoch gibt es weiterhin Kritik.

 Ein Polizeibeamter trägt eine Bodycam. Im Saarland darf er sie laut neuem Polizeigesetz nur dann nutzen, wenn „Gefahr für Leib und Leben“ herrscht.

Ein Polizeibeamter trägt eine Bodycam. Im Saarland darf er sie laut neuem Polizeigesetz nur dann nutzen, wenn „Gefahr für Leib und Leben“ herrscht.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Der saarländische Landtag hat am Dienstag ein neues „Polizeigesetz“ verabschiedet. Die Regierungsfraktionen CDU und SPD haben genau wie die AfD zugestimmt, die Linke war dagegen. Die Änderungen des Gesetzes über die polizeiliche Datenverarbeitung sehen unter anderem vor, dass die Saar-Polizei in Zukunft uneinsichtige Störer auch mal 24 Stunden festsetzen darf. Es regelt ebenso den Zugriff der Polizei auf verschlüsselte Nachrichten in Messenger-Dienste und die Kfz-Kennzeichenerfassung. Es schreibt fest, ab wann Onlinedurchsuchungen erlaubt sind. Videoüberwachungsrechte weitet das Gesetz aus. Dazu erklärt es, ab wann die Polizei Bodycams innerhalb von Wohnungen einsetzen darf und wie sie mit den Filmaufnahmen umzugehen hat. Den Einsatz von Fußfesseln regelt es ebenso. Am Jahresende soll es in Kraft treten.