Freiwillige Feuerwehr Saarbrücken Beurlaubung des Wehrführers "offensichtlich rechtswidrig"

Saarbrücken · Das Verwaltungsgericht Saarlouis hält die unbefristete Beurlaubung des Chefs der Freiwilligen Feuerwehr Saarbrücken für "offensichtlich rechtswidrig".

 (Symbolfoto)

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Foto: dpa/Carsten Rehder

So steht es in einem richterlichen Beschluss vom vergangenen Montag, der unserer Zeitung vorliegt. Der in Ungnade gefallene Wehrführer Marc Denzer könnte nun in sein Amt zurückkehren (wir berichteten).

Denzer waren am 5. Dezember vergangenen Jahres alle Dienstgeschäfte untersagt worden. Dabei behandelte die Stadt den Ehrenamtlichen rechtlich wie einen Beamten. Dagegen hält das Verwaltungsgericht den entsprechenden Passus aus dem Beamtenrecht bei Denzer für "nicht anwendbar". Somit fehle es für seine vorübergehende Entbindung von den Aufgaben als Wehrführer an einer Rechtsgrundlage, erklärt die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts.

Der Saarbrücker Sicherheitsdezernent Harald Schindel (Linke) hatte Denzer aus dem Verkehr gezogen, die Maßnahme unter anderem mit einem zerrütteten Vertrauensverhältnis begründet. Die Beurlaubung des Wehrführers erfolgte über einen Verwaltungsakt, gegen den Denzer sofort Widerspruch einlegte. Beim Verwaltungsgericht beantragte er, dass sein Widerspruch eine aufschiebende Wirkung auf die Beurlaubung hat - er also vorerst weitermachen kann. Das erlaubt ihm der jetzige Beschluss der Richter.

Ob eine Rückkehr des Wehrführers von Dauer wäre? Wie aus dem Beschluss der Verwaltungsrichter hervorgeht, hätte die Stadt mehrere Möglichkeiten, den Ehrenamtlichen aus dem Amt zu entfernen. So könnte Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) den Wehrführer laut Brandschutzverordnung entlassen - "nach Anhörung der aktiven Feuerwehrangehörigen der Gemeinde". Denzer war von ihnen im Mai 2017 an die Spitze der Freiwilligen Feuerwehr Saarbrücken gewählt worden, der mit 750 Mitgliedern größten im Land.

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