Kommunalabgabengesetz neu geregelt Mehr Bürger könnten für Straßen zahlen

Saarbrücken · Der Saar-Landtag hat wiederkehrende Beiträge zum Straßenbau neu geregelt. Kommunen können weiter selbst über die Abgaben entscheiden.

  Kommunen im Saarland können künftig einfacher von Grundstückseigentümer Beiträge für die Sanierung von Straßen verlangen. Das Geld ist aber zweckgebunden und darf nicht für Ausbesserungsarbeiten verwendet werden.

Kommunen im Saarland können künftig einfacher von Grundstückseigentümer Beiträge für die Sanierung von Straßen verlangen. Das Geld ist aber zweckgebunden und darf nicht für Ausbesserungsarbeiten verwendet werden.

Foto: dpa/Bernd Settnik

Kommunen im Saarland können ihre Bürger künftig leichter zur Kasse bitten, wenn es um die Finanzierung des Straßenausbaus geht. Das hat der Saar-Landtag am Mittwoch mit einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Damit werde der im Koalitionsvertrag festgelegten Vereinbarung Rechnung getragen und die kommunale Selbstverwaltung gestärkt, hieß es aus den Reihen der CDU- und SPD-Fraktionen. Die AfD lehnte die Gesetzesänderung ab, die Linksfraktion und die fraktionslose Abgeordnete Dagmar Ensch-Engel enthielten sich.