Stichwort Behördensprache: Dann ist ein Arbeitsloser arbeitslos

Regionalverband · Als Arbeitslose bezeichnet die Bundesagentur für Arbeit nur die Leute, die keinen Job haben, sich bei der Agentur als „arbeitsuchend“ gemeldet haben, Arbeitslosengeld eins beziehen und der Agentur dauernd nachweisen, dass sie ständig Bewerbungen verschicken und Vorstellungsgespräche haben. Tun sie das nicht, gibt die Agentur ihnen kein Arbeitslosengeld eins mehr.

Arbeitslosengeld eins bekommt man aber nur, wenn man zuvor 18 Monate am Stück einen Job hatte, bei dem Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt wurden. Ein Flüchtling, der sich arbeitssuchend meldet, gilt also nicht als Arbeitsloser, sondern als Arbeitsuchender. Er bekommt kein Arbeitslosengeld eins, sondern Hartz IV.

Als Arbeitsuchende bezeichnet die Agentur erstens die oben definierte Gruppe der Arbeitslosen; zweitens Leute, die Hartz IV beziehen und als „erwerbsfähige Hilfebedürftige“ eingestuft sind (Langzeitarbeitslose); drittens Leute, die nur noch ihre Kündigungsfrist abarbeiten und sich bereits arbeitsuchend gemeldet haben; viertens Leute, die als Selbstständige Geld verdienen, aber eine Anstellung suchen; fünftens Leute, die einen Job haben (womöglich Vollzeit) und so wenig verdienen, dass sie vom Jobcenter zusätzlich Hartz-IV bekommen, sogenannte Aufstocker. Das Jobcenter kann sie jederzeit zwingen, einen anderen, besser bezahlten Job anzunehmen.

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