Kontrolle Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf

Saarbrücken/Landau · In der Woche vom 21. bis 27. September hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bundesweit Kontrollen durchgeführt.

 Symbolbild.

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Foto: dpa/Arne Dedert

Beteiligt waren die Hauptzollämter Augsburg, Karlsruhe, Landshut, Lörrach, Rosenheim, Saarbrücken und Ulm zeitgleich mit der österreichischen Finanzpolizei und wurde von der französischen Partnerbehörden im Bauhaupt- und Baunebengewerbe begleitet.

Insgesamt waren in Deutschland rund 330 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz und haben etwa 1100 Arbeitnehmer nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Bei der Aktion wurde der Zoll durch 22 Beschäftigte anderer Behörden unterstützt.

Neben den Befragungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen wurden in 110 Fällen Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft.

Insgesamt sind in 153 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigen. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung des Mindestlohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

Bereits vor Ort leiteten die Kolleginnen und Kollegen aufgrund ihrer Feststellungen zehn Strafverfahren, neun davon wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt sowie eins aufgrund des Verdachts auf Einschleusen von Ausländern, ein. Ferner wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, welches die Aufbewahrung von Aufzeichnungen und das Bereithalten von Unterlagen betrifft.

Das Hauptzollamt Saarbrücken beteiligte sich mit 45 Beschäftigten an den Kontrollen. Dabei ergaben sich 40 Verdachtsmomente. Unter anderem wird geprüft, ob Mindestlöhne gezahlt wurden (elf Fälle), ob Arbeitsentgelte vorenthalten oder veruntreut wurden (elf Fälle) und ob angetroffene Arbeitnehmer die notwendigen Aufenthaltsberechtigungen hatten (drei Fälle).

Am Standort Landau wurde gemeinsam mit der französischen Arbeitsverwaltung kontrolliert. Dabei wird unter anderem überprüft, ob die angetroffenen französischen Arbeitnehmer ordnungsgemäß bei ihrem französischen Arbeitgeber angemeldet sind. Es stand aber auch im Blickpunkt ob zu Unrecht (Sozial-) Leistungen vom französischen Staat bezogen werden.

"Die Zusammenarbeit mit den französischen Zusammenarbeitsbehörden ist insbesondere im Grenzgebiet sehr wichtig", erklärt Hans Barth, Leiter des Hauptzollamts Saarbrücken. "Überall wo grenzüberschreitend gearbeitet wird, sind auch grenzüberschreitende Kontrollen notwendig, um vollumfänglich prüfen zu können."

Die im Bauhauptgewerbe beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn in Höhe von mindestens 12,55 Euro. Dies gilt auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von ihren im Ausland ansässigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zur grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen nach Deutschland entsandt werden.

Die konzertierte Maßnahme in Deutschland und Österreich fand im Rahmen der Sensibilisierungskampagne „EU4FairWork“ der Europäischen Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit statt. Aufgaben und Ziele der Plattform sind, wirksame Maßnahmen auf Ebene der EU und auf nationaler Ebene zu ergreifen, um die Arbeitsbedingungen und die Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu verbessern, die Eingliederung in den Arbeitsmarkt und die soziale Inklusion zu fördern, sowie nicht angemeldete Erwerbstätigkeit zu verringern und so reguläre Arbeitsplätze zu schaffen.

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