Städtebaubeirat zum Egon-Reinert-Haus Was der Städtebaubeirat vom Heim-Anbau hält

Saarbrücken · Der Städtebaubeirat sieht ein berechtigtes Interesse an Erweiterung des Egon-Reinert-Hauses. Beirat will den Investor in die Pflicht nehmen lassen.

 Architekt Luca Kist ist Vorsitzender des Städebaubeirates.

Architekt Luca Kist ist Vorsitzender des Städebaubeirates.

Foto: Thomas Seeber

) Die Befürworter nennen das Vorhaben wichtig für die Senioren auf dem Eschberg und für deren Familien. Die Kritiker halten das Ganze für einen fragwürdigen Eingriff in eine wertvolle Grünfläche – und das in einem dicht bebauten Teil der Stadt. Jetzt ist die Diskussion über die umstrittene Erweiterung des Egon-Reinert-Hauses im Saarbrücker Stadtteil St. Johann um einen Beitrag reicher. Den des Saarbrücker Städtebaubeirates.

Der Beirat ist nicht wie der Stadtrat gewählt, sondern besteht aus von der Stadt berufenen Vertretern von Kammern, Verbänden und der Verwaltung. Er soll „für ein qualitätsvolles Stadtbild Sorge tragen, die architektonische und städtebauliche Qualität fördern sowie Fehlentwicklungen vermeiden“. Vorsitzender ist der Landschaftsarchitekt und Stadtplaner Luca Kist.

Der Beirat schreibt, die Stiftung Saarbrücker Altenwohnstift wolle ihr Haus um einen winkelförmigen, dreigeschossigen Bau erweitern. Auf rund 370 Quadratmetern Grundfläche seien zwölf Wohnungen und 20 Tagespflegeplätze vorgesehen. Das würde maximal 1310 Quadratmeter der derzeitigen Grünfläche von 9250 Quadratmetern beanspruchen.

Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1981 sieht für den kompletten „Obstgarten“ Bauflächen für den Gemeinbedarf ohne Grünflächen vor. Unter Gemeinbedarf fallen zum Beispiel Kitas oder Schulen. Das mit dem Erweiterungsvorhaben verbundene neue Bebauungsplanverfahren läuft seit März dieses Jahres und ist in der Phase der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ angelangt.

Der Städtebaubeirat kann „das Interesse und den Bedarf einer baulichen Erweiterung der vorhandenen Nutzung begründet nachvollziehen, zumal es sich um eine Erweiterung der bestehenden Nutzung am gleichen Standort handelt“. Entstünde ein Neubau an anderer Stelle, wäre dafür weitaus mehr Aufwand zu betreiben. Wichtig ist dem Beirat „eine geschickte Positionierung des neuen Baukörpers“. So entstünde ein Hof, in dem sich die Bewohner aufhalten und zugleich ihre Privatheit und ihre Privatsphäre wahren können.

Beim Flächenverbrauch und der städtebaulichen Integration des Neubaus mahnen die Architekten einen behutsamen Umgang mit dem Umfeld an. Zugleich seien die Belange der Öffentlichkeit und des Allgemeinwohls sowie naturschutzrechtliche und klimatische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Ferner sieht der Beirat die Chance, im Bebauungsplanverfahren die verbleibenden Grünflächen von etwa 8000 Quadratmetern festzuschreiben und besser zu gestalten.

Der Städtebaubeirat empfiehlt, die „diagonale Wegeachse“ zu erhalten und die Eingänge zum „Obstgarten“ gestalterisch aufzuwerten. Er rät, durch behutsame und pflegende Eingriffe die verbleibende Grünfläche „auszulichten“, um einen verjüngten Gesamteindruck zu erwirken,  den Investor in die gestalterischen Maßnahmen des öffentlichen Raumes planerisch und finanziell einzubinden,  den Geltungsbereich des Bebauungsplans zu erweitern und den verbleibenden „Obstgarten“ als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Park­anlage“ festzuschreiben. Außerdem sei das Bauvorhaben vor dem Einreichen des Bauantrages vom Gestaltungsbeirat auf seine „architektonische und freiraumplanerische Qualität hin zu prüfen“.

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