Kleinblittersdorf Automatenbetreiber sieht eine Ungleichbehandlung

Kleinblittersdorf · Mit einer höheren Vergnügungssteuer will die Kleinblittersdorfer Kommunalpolitik die Zahl der Geldspielgeräte regulieren. Ein Automatenbetreiber findet das ungerecht.

 Ein Saarbrücker Spielautomatenbetreiber moniert, dass für Spielhallen bei der Zahl der Geräte strengere Regeln gelten als in den staatlichen Spielbanken.

Ein Saarbrücker Spielautomatenbetreiber moniert, dass für Spielhallen bei der Zahl der Geräte strengere Regeln gelten als in den staatlichen Spielbanken.

Foto: dpa/Jan Woitas

Ein Spielautomatenbetreiber kritisiert deutlich einen Vorstoß der Kleinblittersdorfer Kommunalpolitik. Wie berichtet, soll dort eine deutlich erhöhte Vergnügungssteuer helfen, die Zahl der Spielautomaten zu regulieren – sei doch die Zahl der Automaten nicht reguliert. Der Saarbrücker Unternehmer  Robert Ziegler widerspricht und wirft den Politikern im Saarland eine „Doppelmoral“ vor. Das gewerbliche Glücksspiel werde an den Pranger gestellt , das staatliche Glücksspiel – Spielbanken, Toto/Lotto, Sportwetten – dagegen nicht erwähnt.

Und der Glücksspieltourismus aus Frankreich werde natürlich nur im Zusammenhang mit den Spielhallen erwähnt, moniert Ziegler.  Dabei seien die Besucher aus dem Nachbarland auch in den saarländischen Spielbanken in der Mehrheit, wie ein Blick auf den Parkplatz des Standortes im Deutsch-Französischen Garten zeige. Dort seien überwiegend Autokennzeichen mit der Zahl 57 zu finden. Auch sei die Aussage falsch, dass in Spielhallen und Gaststätten die Anzahl der Geldspielgeräte nicht reglementiert ist.

Im Gegensatz zu den saarländischen Spielbanken dürften in Spielhallen laut Gesetz nur zwölf und in Gaststätten nur zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden.

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